Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V.
Kiesabbau in Überschwemmungsgebieten /
Eingriffe ins Vorranggebiet für den Hochwasserschutz
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Die Stadt Duisburg hat in Ihrem FNP-Vorentwurf
den Mündelheimer Rheinbogenn wie folgt ausgewiesen:
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vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet
Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
vom 3. Mai 2005 (BGBl I S.1224) verweist auf Spielraum der Länder-
gesetzgebung hin. Kiesabbau ist in Überschwemmungsgebieten grund-
sätzlich zulässig.
ABER, dagegen spricht eine
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwem-
mungsgebietes des Rheins……….……..
Regierungsbezirk Düsseldorf vom 14.08.2017 redaktioneller Stand Januar 2018
§3 Besondere Schutzvorschriften
In Überschwemmungsgebieten ist insbesondere untersagt:
u.a. das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche…..
§6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
…. Gültigkeitsdauer von 40 Jahren