Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V.
Sonstiges Weitere Aspekte, die wir noch genauer betrachten müssen: Genehmigungsvoraussetzungen für Abgrabungen Die Voraussetzungen, die zur Genehmigung einer Abgrabung erfüllt sein müssen, finden sich in § 3 Abs. 2 des Abgrabungsgesetzes.   Danach ist eine Abgrabungsgenehmigung zu erteilen, wenn ein vollständiger Abgrabungsplan vorliegt, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die Belange der Bauleitplanung, die Belange des Naturhaushaltes die Belange der Landschaft, die Belange des Bodenschutzes, die Belange der Erholung sowie andere öffentliche Belange