Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V.
Sonstiges Weitere Aspekte, die wir noch genauer betrachten müssen: Wertminderung von Grundeigentum ? Wissenswertes zu Abgrabungen In vielen Millionen Jahren der Erdgeschichte wurden Mineralien immer wieder durch Gletscher und später auch durch Flüsse umgelagert. Hierdurch befindet sich heutzutage - insbesondere in der niederrheinischen Tiefebene - Sand und Kies so nah unter der Erdoberfläche, dass er leicht durch Auskiesung zu gewinnen ist. Dieses führt dazu, dass sich am Niederrhein - aber auch in anderen Teilen des Regierungsbezirks Düsseldorf - eine Vielzahl kleinerer und größerer Kiesunternehmen angesiedelt haben, die ihre durch Auskiesung gewonnenen Kiese und Sande an die Bauindustrie z.B. zur Herstellung von Beton weitergeben. Qualitativ besonders hochwertige Sande und Kiese - also solche, die sich zur Herstellung feuerfester Erzeugnisse eignen - fallen unter die Regelung des Bundesberggesetzes. Die Zuständigkeiten für die Genehmigung solcher Auskiesungen - die auch Tagebaue genannt werden - liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Soweit es sich um eine Auskiesung von Sanden und Kiesen handelt, die nicht zur Herstellung feuerfester Erzeugnisse geeignet sind, findet die Be- kanntmachung der Neufassung des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.11.1979 (Abgrabungsgesetz) Anwendung. Die Genehmigung dieser Auskiesungen - die auch Abgrabungen genannten werden - liegt in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte. Bei Abgrabungen wird grundsätzlich zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Nassabgrabungen sind solche, bei denen durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt wird und somit der sogenannte Baggersee entsteht. Trockenabgrabungen sind Abgrabungen, bei denen kein Grundwasser freigelegt wird und somit kein See entsteht.
Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V.
Weitere Aspekte, die wir noch genauer betrachten müssen: Wertminderung von Grundeigentum ? Wissenswertes zu Abgrabungen In vielen Millionen Jahren der Erdgeschichte wurden Mineralien immer wieder durch Gletscher und später auch durch Flüsse umgelagert. Hier- durch befindet sich heutzutage - insbesondere in der niederrheinischen Tiefebene - Sand und Kies so nah unter der Erdoberfläche, dass er leicht durch Auskiesung zu gewinnen ist. Dieses führt dazu, dass sich am Niederrhein Vielzahl kleinerer und größerer Kiesunternehmen angesiedelt haben, die ihre durch Auskiesung gewonnenen Kiese und Sande an die Bauindustrie z.B. zur Herstellung von Beton weitergeben. Qualitativ be- sonders hochwertige Sande und Kiese - also solche, die sich zur Her- stellung feuerfester Erzeugnisse eignen - fallen unter die Regelung des Bundesberggesetzes. Die Zuständigkeiten für die Genehmigung solcher Auskiesungen - die auch Tagebaue genannt werden - liegt bei der Be- zirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Soweit es sich um eine Auskiesung von Sanden und Kiesen handelt, die nicht zur Herstellung feuerfester Erzeugnisse geeignet sind, findet die Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zur Ordnung von Ab- grabungen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.11.1979 (Ab- grabungsgesetz) Anwendung. Die Genehmigung dieser Auskiesungen - die auch Ab- grabungen genannten werden - liegt in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte. Bei Abgrabungen wird grundsätzlich zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Nassabgrabungen sind solche, bei denen durch die Aus- kiesung Grundwasser freigelegt wird und somit der soge- nannte Baggersee entsteht. Trockenabgrabungen sind Abgrabungen, bei denen kein Grundwasser freigelegt wird und somit kein See entsteht.