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Kirchenvorstand Kath. Kirchengemeinde St. Judas Thaddäus
Die Mitglieder im Kirchenvorstand aus St. Dionysius
Hans Peter Blank Olaf Schmitz Im allgemeinen Sprachgebrauch wird in unserer Gegend die Kirchengemeinde meistens als Pfarre bezeichnet. Dieser Begriff hat jedoch keine offizielle Bedeutung.
Eine Kirchengemeinde ist im öffentlich rechtlichen Sinne eine juristische Person. Der Kirchenvorstand vertritt sie in Rechtsangelegenheiten. Der Kirchenvorstand ist also kein Gemeindeparlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Seine Arbeit ist durch kirchliches und staatliches Recht geregelt. Das Kirchenrecht ist im Codex Iuris Canonici und in ergänzenden Vorschriften des Diözesanrechts zusammengefasst, das staatliche Recht im Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens. Die Aufgaben unseres Kirchenvorstandes sind u.a.
Zusammensetzung des Kirchenvorstandes Der jeweilige Pfarrer der Kirchengemeinde gehört immer zum Kirchenvorstand und ist dessen Vorsitzender. Bei uns ist das Pfarrer Roland Winkelmann.Die anderen stimmberechtigten Mitglieder des Kirchenvorstandes werden gewählt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Gemeindemitglieder und beträgt für unsere Kirchengemeinde 16. Der Kirchenvorstand wird ergänzt durch
Die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes sind
Amtsdauer und Wahlen Die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand dauert 6 Jahre und endet mit dem Eintritt des jeweils neuen Mitgliedes. Kirchenvorstandswahlen finden alle 3 Jahre statt, wobei jeweils die Hälfte der Mitglieder ausscheidet. So ist eine kontinuierliche Weiterarbeit im Vorstand gewährleistet. Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied ab 18 Jahre, wählbar jedes über 21 Jahre |
Kultur in
St. Dionysius Mündelheim 28.09.2024, 19:30 MUSIK AUS FÜNF JAHRHUNDERTEN: Trio Colore |