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Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen, zur Zeit verstärkt bei uns in Mündelheim, zuletzt „Am Seltenreich“ und „Am Drap…“
Ob Hausbesitzer, Wohnungseigentümer oder Mieter – alle sind betroffen, deshalb rufen wir zu verstärkter Nachbarschaftshilfe auf:
Wenn Nachbarn sich kennen, werden Bedrohungen durch Fremde oder ungewöhnliche Verhaltensweisen oft schon im Vorfeld entdeckt. Weniger Gleichgültigkeit hilft bei der Vermeidung von Diebstählen und Einbrüchen.
* Fremde nach dem Grund ihres Aufenthaltes fragen
* Nachbarn informieren sich gegenseitig über Abwesenheit oder Besuch von
Handwerkern o.Ä.
* auf Lebenszeichen achten
* Beim Verdacht, jemand könnte etwas zugestoßen sein, nicht zögern,
sondern die Polizei rufen
* untereinander Telefonnummers austauschen
* besonders auf ältere, alleinstehende, pflegebedürftige oder behinderte
Nachbarn Acht geben
Polizeistatistiken belegen, dass fast 40 Prozent der Einbrüche scheitern, weil Sicherungsmaßnahmen vorhanden waren. Sicherheitstechnik nimmt dem Einbrecher die Zeit zum ungestörten Arbeiten: Wenn er nach drei bis fünf Minuten nicht eindringen konnte, gibt er meistens auf. Deshalb ist das Nachrüsten mit mechanischen Sicherungen die beste Vorsorge.
Die Schwachstellen bei Einfamilienhäusern sind die Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Darüber dringen zwei Drittel der Einbrecher ein. Bei Mehrfamilienhäuser hält es sich die Waage: Die Hälfte der Langfinger bricht über die Wohnungstür ein, die andere Hälfte über die Fenster.
Für Ihre Versicherung
Liste der Wertsachen erstellen, damit im Schadenfall schnell und lückenlos die Schadenssumme ermittelt werden kann.
Längere Abwesenheit über zwei Monate gelten versicherungstechnisch als gefahrerhöhend und ist deshalb der Versicherung mitzuteilen.
Nach einem Einbruchdiebstahl muss der Schaden schnell der Versicherung und der Polizei angezeigt werden - mit einer möglichst vollständigen Aufstellung der gestohlenen Gegenstände. Darauf gehören nur die Namen der Gegenstände - andere Angaben, wie etwa der Wert, sind nicht nötig. Diese sogenannte Stehlgutliste muss innerhalb von drei Wochen sowohl an die Polizei, als auch an die Versicherung geschickt werden. Verpassen die Betroffenen die Drei-Wochen-Frist, muss die Versicherung nichts ersetzen, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Richtig versichert? - Schäden durch Einbruchdiebstahl in Privatwohnungen oder Privathäusern werden von der Hausratversicherung abgedeckt - bitte überprüfen Sie Ihre Police!
auszugsweise entnommen der Quelle: http://www.nicht-bei-mir.de
Weitere Infos finden Sie auch bei der Polizei, folgen Sie dem Link unten links !!!
Montag, 13.04.2026
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