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Gericht lehnt vorzeitige Inbetriebnahme der CO-Pipeline ab - 26.05.2009 - 15:18
COVerlauf_klein

Soeben haben wir durch die Coordination gegen BAYER-Gefahren  www.CBGnetwork.org  erfahren: 


Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab soeben in einer Pressemitteilung bekannt, dass der Antrag der Bayer AG auf vorzeitige Inbetriebnahme der hochgefährlichen Kohlenmonoxid-Pipeline quer durch NRW abgelehnt wurde. Ein Erfolg für die zahlreichen Initiativen, die sich gegen den Bau engagieren! Das Gericht attestiert dem Unternehmen sogar, dass sich die Sicherheitslage keineswegs verbessert sondern sogar verschlechtert habe.


Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline abgelehnt

Mit Beschluss vom heutigen Tage, der den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben wurde, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der bereits weitgehend fertiggestellten CO-Pipeline abgelehnt. Damit bleibt deren Betrieb weiterhin untersagt. Nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, weil nach deren Inhalt das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt, die Breite der sog. Geo-Grid-Matten von den ursprünglich 80 cm auf nunmehr 60 cm und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 mm reduziert wurden. Hierdurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden. Eine abschließende Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Gegen den Beschluss steht den Verfahrensbeteiligten die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu. Az.: 3 L 404/09

 
NRZ, 26. Mai 2009
Bayer blitzt vor Gericht ab
Pipeline darf nicht vorzeitig in Betrieb gehen.
 
"Das wird gefeiert, wir machen ein Faß auf", freute sich Dieter Donner. Kurz zuvor hatte der Hildener Pipeline-Gegner erfahren: Bayer ist vorm Verwaltunsggericht Düsseldorf abgeblitzt und darf die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline nicht vorzeitig in Betrieb nehmen. Genau das hatte der Chemie-Riese in einem Eilantrag beantragt.
Doch das machte diesem Vorhaben nicht nur einen Strich durch die Rechnung, es gab dem Pipeline-Projekt noch einen "riesige Klatsche" (so Donner) mit. Denn, so kam das Gericht nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu dem Ergebnis, "dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat." Gründe wurden vom Verwaltungsgericht direkt mitgeliefert: Das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt und die Breite der sogenannten Geo-Grid-Matten wurden von den ursprünglich 80 Zentimeter auf nunmehr 60 Zentimeter und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 Milimeter reduziert. "Hierdurch ist das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden."
Dieter Donner: "Wir waren und sind von unseren Argumenten ja immer überzeugt, dass das Verwaltungsgericht das aber nun so klar und deutlich aufnimmt und formuliert, hatten wir nicht erwartet und freut uns besonders."
Eine abschließende Klärung über die Inbetriebenahme der fast fertiggestellten Pipeline muss nun in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Bis tatsächlich Kohlenmonoxid fließt oder die Pipeline endgültig abgeschrieben werden kann, können noch Jahre vergehen. Götz MIDDELDORF
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