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Entscheidung im Rechtsstreit um die Inbetriebnahme der CO-Pipeline
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Revision des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes zur Inbetriebnahme der CO-Pipeline (Kohlenstoffmonoxid-Pipeline) untersagt.
Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zur Inbetriebnahme rechtkräftig und die letzte Hoffnung auf ein Urteil zu Gunsten der Bürgerinitiativen hat sich nicht erfüllt!
Das heißt, dass die Pipeline nach Erfüllung der noch offenen verpflichtenden Auflagen (z.B. der Verlegung einer 2.ten Geogrid-Matte) in Betrieb gehen kann.
Das wird sicher noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
BV Vorstand
Mündelheim, 25. Januar 2022
Freitag, 19.04.2024
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