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Aller Voraussicht nach wird der Planungsausschuss des RVR am 08.09.2021 den Beratungsstatus abschließen.
Nachdem auch der Verbandsausschuss am 13.09.2021 die Vorberatung beendet, wird die Verbandsversammlung am 24.09.2021 die 2. Beteiligung beschließen.
Was bedeutet die 2. Beteiligung:
Hier können noch einmal die Träger öffentlicher Belange Ihre Einwände dem RVR mitteilen. Auch der Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V. wird hierzu eine Stellungnahme abgeben.
Den aktuellen Plänen (zeichnerische Festlegungen) konnten wir entnehmen, dass in Mündelheim keine BSAB Fläche ( = Kieswerk ) ausgewiesen wurde oder noch wird.
Zwar sagt die textliche Begründung unter 5.4 “Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze” unter 5.4-2 aus, dass nur innerhalb der zeichnerischen Fläche Abgrabungen oberflächennaher Bodenschätze erlaubt ist, lässt aber unter 5.2-3 zu, dass außerhalb einer BSAB gelegenen Fläche, wenn sie mindesten 300 Meter zu allgemeinen Siedlungsflächen liegt und nicht 10 ha überschreitet genehmigungsfähig sei.
10 ha würde für Mündelheim immer noch einen Flächenverlust in der Größe von 17 Fußballfeldern bedeuten, jedoch nicht 92 ha in der Größenordnung von 126 Fußball-plätzen, wie es sich die Kiesindustrie gewünscht hätte.
Wir bleiben am Ball, damit wir nicht diese große Fläche in den Rheinauen verlieren.
BV Kies-Team & Vorstand
Mündelheim, 8. August 2021
Freitag, 29.03.2024
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