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Keine Tunnellösung in Mündelheim ?
Der Bürgerverein Duisburg-Mündelheim 1988 e.V. hat am 05.11.2020 das Ministerium für Verkehr in NRW angeschrieben und nachgefragt, ob die Zusage von Herrn Minister Wüst, dass die noch zu planende Autobahn (BAB 524) durch Mündelheim in Tunnellage und nicht als Hochlage ausgebaut wird, noch besteht.
Am 17.02.2021 hat uns das Ministerium mitgeteilt, dass die Zuständigkeit seit dem 01. Januar 2021 beim Bundesministerium für Verkehr liegt und daher keine Zusage mehr für einen Tunnel oder eine Troglage gemacht werden kann.
Das jetzt zuständige Bundesministerium wird bei der Planung das Nutzen-Kosten-Verhältnis abwägen. Da der Ausbau als Tunnel deutlich höhere Kosten als bei einer Gleichlage verursachen würde, verbleibt lediglich eine „Chance“ auf Tieflage.
BV-Vorstand & BV-Verkehr
22. Febr. 2021
Wer sich detaillierter informieren möchte:
1) Unser Schreiben an das Verkehrsministerium NRW vom 5. Nov. 2020:
Bundesverkehrswegeplan 2030 BMVI
Projekt B288_A524-G20-NW-T2-NW
Dem Entwurf der Grundkonzeption des neuen BVWP konnten wir dem Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (3 Teilprojekt 2) unter Punkt 3.2 (Grunddaten) folgenden Satz entnehmen:
“Um eine weitere Zerschneidung der Ortslage Mündelheim zu vermeiden, ist im Bereich der Ortslage ( von Mündelheim ) eine Trogvariante vorgesehen.”
Aber gerade eine Trogvariante würde zu einer endgültigen Zerschneidung führen.
Noch können im Verlauf des Projekts Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihren Einfluss beim BMVI geltend zu machen, damit das Wort „Trogvariante“ gegen das Wort „Troglage überdeckelt“ ausgetauscht wird.
Nur so kann aus unserer Sicht auch die finanzielle Planung abgesichert werden.
2.) Die Antwort des Ministeriums vom 17. Februar 2021:
Das Land Nordrhein-Westfalen war bisher im Bereich der Bundesfernstraßen - dazu gehören die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen – als Auftragsverwaltung des Bundes tätig.
Für die Bundesautobahnen endete diese Zuständigkeit zum 31.12.2020, aufgrund einer Änderung des Grundgesetztes, und die Aufgaben hinsichtlich Planung, Bau und Betrieb von Bundesautobahnen sind auf die bundeseigene Autobahn GmbH übergegangen. Diese wird das weitere Verfahren in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) weiter betreiben.
Das bedeutet konkret in diesem Fall, dass die Planungen für die B288 von Krefeld bis westlich von Mündelheim einschließlich Rheinbrücke weiter durch den Landesbetrieb Straßenbau betrieben werden.
Die Zuständigkeit für den Ausbau als A524 von Mündelheim bis Serm liegt nun bei der Autobahn GmbH und entzieht sich damit dem Einfluss des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ihrem Schreiben entnehme ich, dass sich Ihre Sorgen auf die Darstellung im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) beziehen. Im BVWP sind grundsätzlich Beispielvarianten abgebildet, die als Grundlage zur Ermittlung des Bedarfes dienen. Im Falle der B288/A524 wurden bereits bei der Ermittlung des Bedarfes, für den ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ermittelt wird, die Kosten für eine Troglage angesetzt. Mit diesen deutlich höheren Kosten, als sie ein Ausbau in Gleichlage verursachen würde, konnte der Bedarf weiterhin nachgewiesen werden. Dies bedeutet, dass auch künftig die realistische Chance auf eine Umsetzung in Tieflage, ob als Trog oder Tunnel besteht.
Sobald die Autobahn GmbH die Planungen für die A 524 aufgenommen hat, werden Varianten der Ausbaumöglichkeit zu betrachten sein. Hier werden alle sich ergebenden Varianten, auch ein Tunnel, mit ihren Auswirkungen zu untersuchen und gegenüberzustellen sein.
BV-Vorstand & BV-Verkehr
22. Febr. 2021
Dienstag, 17.02.2026
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