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CO–Pipeline:
Oberverwaltungsgericht weist Klagen zurück
1.Sept.2020
Aus den verschiedenen Medien ist zu entnehmen, dass das Oberverwaltungsgericht Münster die Klagen einiger Pipeline-Anwohner gegen die CO-Leitung abgewiesen hat.
Es gebe keine erheblichen Verfahrensfehler bei der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Umweltrechtliche oder andere Vorschriften stünden dem nicht entgegen!
Das OVG hat eine Revision gegen das Urteil NICHT zugelassen, aber die Kläger können Nichtzulassungs-beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Die Initiativen werden nach dem Durcharbeiten der genauen Begründung entscheiden wie sie weiter vorgehen.
Freitag, 26.04.2024
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