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16.Jun: Antwort d. Regionaldirektorin des RVR - 19.06.2020 - 14:45
WappenschildMue

Unser Schreiben an die Regionaldirektorin des Ruhrverbandes wurde wie folgt beantwortet:

Regionalplan Ruhr – Kiesabbau im Mündelheimer Rheinbogen – Ihr Schreiben vom 5. Juni 2020                                              16.Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 5. Juni baten Sie Regionaldirektorin Frau Geiß-Netthöfel um Rückmeldung zu einem möglichen Kiesabbau im Mündelheimer Rheinbogen in der Stadt Duisburg. Die Regionaldirektorin bat mich, ihnen hierauf zu antworten.

In einem ersten Schreiben vom 21. Februar berichteten Sie über eine Info-/Diskussionsveranstaltung zum Kiesabbau im Mündelheimer Rheinbogen und brachten die überwiegend ablehnende Haltung der Teilnehmenden und Ihres Bürgervereins hierzu zum Ausdruck.

Wie in Ihrem Schreiben bereits korrekt geschildert, erfolgt die überörtliche Steuerung der Rohstoffgewinnung im Land Nordrhein-Westfalen weitgehend über die zeichnerischen Festlegungen in den Regionalplänen. Der Regionalverband Ruhr (RVR) arbeitet aktuell an der Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr, der mit seinem Inkrafttreten der bestehenden Regionalpläne der Bezirksregierungen für die Metropole Ruhr ablösen und auch Festlegungen zur Rohstoffgewinnung erhalten wird. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Regionalplanentwurf fand im Zeitraum zwischen August 2018 und Februar 2019 statt.

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden aktuell von den Mitarbeiter/innen der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und es werden Abwägungsvorschläge für die Verbandsversammlung vorbereitet. Darauf aufbauend wird der Regionalplanentwurf für die zweite Offenlage, die für das kommende Jahr vorgesehen ist, erarbeitet.

Die von Ihnen thematisierte Fläche im Mündelheimer Rheinbogen war im Regionalplanentwurf aus dem Jahre 2018 weder als „Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“  (BSAB, Abgrabungsbereich) zeichnerisch festgelegt noch in der Erläuterungskarte 21 als „Sicherungswürdige Lagerstätte“, die der mittel- bis langfristigen Rohstoffgewinnung dienen soll, dargestellt.

Da die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr die schlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung des Regionalplans trifft, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Aussagen zu zukünftigen Planinhalten getroffen werden.

Weiterführende Informationen zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr erhalten Sie unter www.regionalplanung.rvr.ruhr. Die Vorlagen und Beschlüsse der Verbandsversammlung können sie der Internetseite des Ruhrparlaments (www.ruhrparlament.de) entnehmen.

Wir bitten um Verständnis, dass Sie erst auf Ihr erneutes Schreiben eine schriftliche Antwort erhalten, da Ihrem ursprünglichen Schreiben vom 21. Februar keine direkte Bitte um Rückmeldung zu entnehmen war. Dennoch wurden die darin vorgetragenen Belange von den zuständigen Planer*innen bereits zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüßen
Leiter Referat Planungsbehörde

 .

 

 

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