Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V.
LEP Landesentwicklungsplan Änderung des LEP NRW vom 12.06.2019
(aktuell seit 2017)
https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/aend_lep_nrw_-_fassung_fuer_niederl.pdf
Die Anlage zur Verordnung über den Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 122) wird
wie folgt geändert:
Auszug von Seite 25:
Die planerische Sicherung der heimischen ober-
flächennahen Bodenschätze erfolgt in Regional-
plänen durch textliche und zeichnerische Festlegungen
von Bereichen für die Sicherung und den Abbau ober-
flächennaher Bodenschätze (BSAB) als Vorranggebiete.
Diese Festlegung ist auch im aktuellen LEG vom 2017
Unter Punkt 9.2.1.