Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V.
Sonstiges
Weitere Aspekte, die wir noch genauer betrachten müssen:
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Genehmigungsvoraussetzungen für Abgrabungen
Die Voraussetzungen, die zur Genehmigung einer Abgrabung erfüllt sein müssen,
finden sich in § 3 Abs. 2 des Abgrabungsgesetzes.
Danach ist eine Abgrabungsgenehmigung zu erteilen, wenn
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ein vollständiger Abgrabungsplan vorliegt,
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die Ziele der Raumordnung und Landesplanung,
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die Belange der Bauleitplanung,
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die Belange des Naturhaushaltes
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die Belange der Landschaft,
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die Belange des Bodenschutzes,
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die Belange der Erholung sowie
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andere öffentliche Belange