Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V.
Verkehrs-/Staub- und Lärmbelastung Weitere Aspekte, die wir noch genauer betrachten müssen: Weitere Erhöhung des LKW-Anteils auf der Brücke und in Mündelheim Straßenbau unter Umständen mit Anwohnerbeteiligung Uerdinger Brücke wird gerade saniert und für den Schwerlastverkehr hergerichtet. Lärmbelastung zusätzliche Schallimmissionen: Siebanlage mit Elektro- oder Dieselantrieb, Kieswaschanlage, Natursteinbrechanlage etc. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens muss u. a. nachgewiesen werden, dass vom zukünftigen Kiesabbau auf der neuen Fläche keine unzulässigen Schallimmissionen in der Nachbarschaft verursacht werden. Dazu kommen zwischen 6 und 22 Uhr in der Regel folgende Geräuschemissionen: Siebanlage mit Elektroantrieb oder Dieselantrieb / Kieswaschanlage / Natursteinbrech- anlage ( teilweise Mobil ) falls erforderlich. Evtl. Förderband zur Kiesübergabe an Transportmittel (Schiffe/LKWs/etc.)     Das Klappern von Sand und Kies und das Rauschen von Wasser dürfen folgende Werte in [(dB(A)] nicht überschreiten:In Kern- Dorf- und Mischgebieten 60 dB am Tag und 45 dB in der NACHT. Kurzzeitige Geräuschspitzen sind allerdings erlaubt: 90 dB am Tag und 65 dB Nachts.   Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm–TA Lärm)        Die schalltechnische Untersuchung berücksichtigt auch die verschiedenen Witterungsbedingungen gemäß DIN ISO 9613-2 . Es wird ein Langzeit-Beurteilungspegel gebildet, welcher die Windrichtungsverteilung berücksichtigt, die aber in der Regel von der Kiesindustrie in Auftrag gegeben wird.   Zusammengefasst : Wie viel höhere Geräuschemissionen sind zulässig, die wir erdulden müssten.  
Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V.
Verkehrs-/Staub- und Lärmbelastung Weitere Aspekte, die wir noch genauer betrachten müssen: Weitere Erhöhung des LKW-Anteils auf der Brücke und in Mündelheim Straßenbau unter Umständen mit Anwohnerbeteiligung Uerdinger Brücke wird gerade saniert und für den Schwerlastverkehr hergerichtet. Lärmbelastung zusätzliche Schallimmissionen: Siebanlage mit Elektro- oder Diesel- antrieb, Kieswaschanlage, Natursteinbrechanlage etc. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens muss u. a. nachgewiesen werden, dass vom zukünftigen Kiesabbau auf der neuen Fläche keine unzulässigen Schallimmissionen in der Nachbarschaft verursacht werden.Dazu kommen zwischen 6 und 22 Uhr in der Regel folgende Geräuschemissionen: Siebanlage mit Elektroantrieb oder Dieselantrieb / Kieswaschanlage / Natursteinbrech anlage ( teilweise Mobil ) falls erforderderlich. Evtl. Förderband zur Kiesübergabe an Transportmittel / Schiffe / LKWs/ etc.)  Das Klappern von Sand und Kies und das Rauschen von Wasser dürfen folgende Werte in [(dB(A)] nicht überschreiten:In Kern-, Dorf- und Mischgebieten 60 dB am Tag und 45 dB in der NACHT. Kurzzeitige Geräuschspitzen sind allerdings erlaubt: 90 dB am Tag und 65 dB Nachts.   Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm–TA Lärm)      Die schalltechnische Untersuchung berücksichtigt auch die verschiedenen Witterungsbedingungen gemäß DIN ISO 9613-2. Es wird ein Langzeit-Beurteilungspegel gebildet, welcher die Windrichtungsverteilung berücksichtigt, die aber in der Regel von der Kiesindustrie in Auftrag gegeben wird.   Zusammengefasst : Wie viel höhere Geräusch- emissionen sind zulässig, die wir erdulden müssten.