Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V.
Verkehrs-/Staub- und Lärmbelastung
Weitere Aspekte, die wir noch genauer
betrachten müssen:
•
Weitere Erhöhung des LKW-Anteils auf der Brücke und
in Mündelheim
•
Straßenbau unter Umständen mit Anwohnerbeteiligung
•
Uerdinger Brücke wird gerade saniert und für den
Schwerlastverkehr hergerichtet.
•
Lärmbelastung
zusätzliche Schallimmissionen: Siebanlage mit Elektro- oder Diesel-
antrieb, Kieswaschanlage, Natursteinbrechanlage etc.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens muss u. a. nachgewiesen
werden, dass vom zukünftigen Kiesabbau auf der neuen Fläche keine
unzulässigen Schallimmissionen in der Nachbarschaft verursacht
werden.Dazu kommen zwischen 6 und 22 Uhr in der Regel folgende
Geräuschemissionen: Siebanlage mit Elektroantrieb oder Dieselantrieb
/ Kieswaschanlage / Natursteinbrech
anlage ( teilweise Mobil ) falls
erforderderlich.
Evtl. Förderband zur Kiesübergabe an Transportmittel / Schiffe / LKWs/
etc.) Das Klappern von Sand und Kies und das Rauschen von Wasser
dürfen folgende Werte in [(dB(A)] nicht überschreiten:In Kern-, Dorf-
und Mischgebieten 60 dB am Tag und 45 dB in der NACHT. Kurzzeitige
Geräuschspitzen
sind allerdings erlaubt: 90 dB am Tag und 65 dB
Nachts.
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm–TA Lärm)
Die schalltechnische Untersuchung berücksichtigt auch
die verschiedenen Witterungsbedingungen gemäß DIN ISO
9613-2. Es wird ein Langzeit-Beurteilungspegel gebildet,
welcher die Windrichtungsverteilung berücksichtigt, die aber
in der Regel von der
Kiesindustrie in Auftrag gegeben wird.
Zusammengefasst : Wie viel höhere Geräusch-
emissionen sind zulässig, die wir erdulden müssten.