Kirchenvorstand
Kath. Kirchengemeinde St. Judas Thaddäus
Die Mitglieder im Kirchenvorstand aus St. Dionysius
Hans Peter Blank
Olaf Schmitz
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird in unserer Gegend die Kirchengemeinde meistens als Pfarre bezeichnet. Dieser Begriff hat jedoch keine offizielle Bedeutung.
Seit dem 30.9.2006 ist St. Dionysius keine selbstständige Kirchengemeinde mehr. Zusammen mit vormals dreizehn Kirchengemeinden im Duisburger Süden sind wir nun ein Teil der Kirchengemeinde St. Judas Thaddäus. Diese Kirchengemeinde hat derzeit noch acht Kirchen, in denen Gottesdienste stattfinden.
Eine Kirchengemeinde ist im öffentlich rechtlichen Sinne eine juristische Person. Der Kirchenvorstand vertritt sie in Rechtsangelegenheiten.
Der Kirchenvorstand ist also kein Gemeindeparlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Seine Arbeit ist durch kirchliches und staatliches Recht geregelt. Das Kirchenrecht ist im Codex Iuris Canonici und in ergänzenden Vorschriften des Diözesanrechts zusammengefasst, das staatliche Recht im Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens.
Die Aufgaben unseres Kirchenvorstandes sind u.a.
- Die Vertretung gegenüber Staat und Gesellschaft
- Die Erstellung der Haushaltspläne über Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinde
- Die Personaleinstellungen
- Bauerhaltung von Kirchen, Pfarrheimen und kirchlichen Gebäuden, gegebenenfalls Absprachen mit der Denkmalpflege und dem Bistum herbeiführen.
- Die Verwaltung der 4 zur Kirchengemeinde gehörenden Friedhöfe
- Die Verwaltung von Häusern und Wohnungen im kirchlichen Besitz
- Die Vergabe von Erbbaurechten und verpachten von Landbesitz der Kirchengemeinde
- Die Verwaltung des sonstigen Vermögens
Zusammensetzung des Kirchenvorstandes
Der jeweilige Pfarrer der Kirchengemeinde gehört immer zum Kirchenvorstand und ist dessen Vorsitzender. Bei uns ist das Pfarrer Roland Winkelmann.
Die anderen stimmberechtigten Mitglieder des Kirchenvorstandes werden gewählt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Gemeindemitglieder und beträgt für unsere Kirchengemeinde 16.
Der Kirchenvorstand wird ergänzt durch
- einen Vertreter des Pfarrgemeinderates, Herrn Salje,
- sowie je einen Vertreter der Gemeinden St. Stephanus und St. Josef, Hans Korell und Werner Heib.
Die ergänzenden Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.
Die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes sind
Name | Gemeinde | Ausschuss |
Hans Peter Blank | St. Dionysius | Liegenschaften |
Dr. Ulrich Gras | St. Hubertus | Liegenschaften |
Peter Griebeling | St. Judas Thaddäus | Öffentlichkeitsarbeit |
Dr. Markus Happel | St. Peter u. Paul | Finanzen |
Werner Heib | St. Josef | Liegenschaften |
Alfons Holdmann | St. Franziskus | |
Joachim Holzschneider | St. Peter u. Paul | Sicherheitsbeauftragter |
Gisela Jansen | St. Judas Thaddäus | Finanzen |
Dr. Dominic Klingen | St. Hubertus | Liegenschaften |
Michael Küperkoch | St. Hubertus | |
Friedhelm Osterfeld | St. Judas Thaddäus | Sicherheitsbeauftragter |
Heinz Potthast | St. Judas Thaddäus | Finanzen |
Andreas Salje | St. Franziskus | Verteter des PGR |
Werner Schild | St. Suitbert | Finanzen |
Dirk Seeger | St. Peter u. Paul | Finanzen / Friedhof |
Dagmar Vecchi | St. Judas Thaddäus | Schriftführerin |
Michael Werners | St. Judas Thaddäus | Liegenschaften |
Amtsdauer und Wahlen
Die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand dauert 6 Jahre und endet mit dem Eintritt des jeweils neuen Mitgliedes.
Kirchenvorstandswahlen finden alle 3 Jahre statt, wobei jeweils die Hälfte der Mitglieder ausscheidet. So ist eine kontinuierliche Weiterarbeit im Vorstand gewährleistet.
Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied ab 18 Jahre, wählbar jedes über 21 Jahre
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