Bürgerverein Duisburg-Mündelheim 1988 e.V. Resolution vom 08.09.1995 1. Wir erkennen die von den bisherigen Deichvorständen und aktiven Mitgliedern des Mündelheimer Deichverbandes geleistete Arbeit dankbar an. 2. Wir stellen fest, dass die sich seit Jahren vollziehende Veränderung der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur von den Verantwortlichen nicht berücksichtigt wurde. 3. Wir werfen der staatlichen Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidenten Düsseldorf, vor, jahrelang seine Aufsichtspflicht nicht erfüllt zu haben. 4. Wir bemängeln, dass die Stadt Duisburg nicht dafür gesorgt hat , dass Bauherren, die im Verbandsgebiet Land erwarben oder in Erbpacht nahmen, darüber informiert wurden, dass die gemäß Gesetz Mitglied des Deichverbandes werden 5. Wir fordern angesichts des Sanierungsstaus, der durch Versäumnisse der Behörden entstanden ist, unverzüglich in die Planungs- und Sanierungsphase des Deiches einzutreten. 6. Wir fordern insbesondere Rat und Verwaltung der Stadt Duisburg auf, alles in ihrem Kräften Stehende zu unternehmen, um aufgetretene Rechtsunsicherheiten und Verfahrensunklarheiten zu klären und den betroffenen Bürgern optimalen Hochwasserschutz zu gewährleisten. 7. Wir haben kein Verständnis dafür, dass es im Gebiet der Stadt Duisburg unterschiedliche Regelungen bei der Heranziehung bzw. Nicht- heranziehung zu den Kosten für Bau und Unterhaltung der Deiche gibt. Beispiel: Angerdeich Huckingen Wir fordern Gleichbehandlung. Der Vorstand Gleichbehandlung aller Bürger und gerechte Lasten- verteilung für den Mündelheimer Deichschutz Resolution Seitdem 1988 amtlich festgestellt wurde, dass der Mündelheimer Deich unbedingt saniert werden muss, sind die zuständigen Behörden jahre- lang untätig geblieben und haben sich nur um die Beschaffung von Kostenträgern gekümmert. Wir verlangen die unverzügliche Sicherung des Deiches durch die zuständigen Behörden – unabhängig von der Klärung der Lastenverteilung. Wir halten das Verfahren für ungerecht, nach dem innerhalb des „erweiterten“ Deichverbandgebiets Mündelheim die Heranziehung von Grund- stücken verschiedener Höhenlagen auf der Grundlage des Pegelstands einer Jahrhunderthochwassers mit willkürlichem Höhenzuschlag festge- legt wird. Dadurch werden nicht nur Stadtteile sondern auch Ortsteile und sogar Nachbargrundstücke auseinanderdividiert. Wir wenden uns dagegen, dass die Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes durch die Aufsichtsbehörde neuerdings durch ein „Mengenproblem“ bestimmt wird: 50.000 Grundeigner im Flutsicherungsgebiet Rheinhausen sind trotz EDV und verfügbarer Kataster angeblich nur „schwierig zu erfassen“. Ihre Kostenanteile werden daher durch den städtischen Haushalt gedeckt. 2.000 Grundeigner im eigenmächtig „erweiterten„ Deichverband Mündel- heim sind dagegen leicht zu erfassen. Sie betrifft die behördlich formulierte „Auszeichnung“, ihr Selbstverwaltungsorgan demokratisch wählen und selbst für hohe, derzeit nicht übersehbare Kosten aufkommen zu dürfen. Wir fordern die uns nach dem Grundgesetz zustehende Gleichbehandlung: Was den vielen Grundeignern im größeren Teilbereich der Stadt eingeräumt wird, steht den wenigen im kleinern Teilbereich mit gleichem Recht zu: Kostenentlastung ! Nach den Heranziehungsbescheiden zur Zwangsmitgliedschaft im Deichverband ist angeblich sichergestellt, dass „sich wirklich alle Vorteil- habenden an der Finanzierung der Verbandslasten solidarisch beteiligen“. Selbst wenn die Pressemitteilung (WAZ 23.06.95) als rechtsverbindlich gelten sollte, dass wasserwirtschaftliche und industrielle Großgrund- eigner wegen ihrer vorteilhaft geschützten Belange angemessen beteiligt werden, so werden doch die Kostenlasten eines weit über das „erweiterte“ Deichverbandsgebiet hinausgehenden „größeren öffentlichen Interesses“ den wenigen räumlich beschränkten Eigenheimer- werbern und Mietern aufgebürdet. Bei den Mietern erhöht die entsprechende Umlage der Wohnungsgesellschaften die Nebenkosten, die so- genannte 2. Miete. Die finanzielle Belastung der ohnehin durch jahrzehntelange Darlehenstilgung festgelegten Eigenheimerwerber wächst erheblich an und kann für den einzelnen bei ungewisser Kostenentwicklung untragbar werden. Das schutzwürdige Interesse im Deichver- band hat sich seit 1900 von der Landwirtschaft auf Anlagen der Großindustrie und der regionalen Wasserwirtschaft ausgedehnt, seit 1929 (Eingemeindung) und 19345 (Uerdinger Brücke, B288) kommunal- und verkehrspolitisch überregional ausgeweitet und damit zu einem bedeutend größeren öffentlichen Interesse – auch im Sinne es Wasserverbandsgesetzes – ausgeformt. Das Solidaritätsprinzip muss daher in der Kostenträgerschaft umfassender gelten. Die Kosten des Deichschutzes müssen auf kommunale Abgaben umgelegt werden. Die Begrenzung der Kostenträgerschaft auf die Zwangsmitgliedschaft eines „von Amts wegen“ „erweiterten“ Deichverbandsgebietes verstößt gegen den Grundsatz der Solidarität. Die Resolution richtet sich an alle Politiker in den Fraktionen des Rates unserer Stadt mit dem Verlangen nach intrakommunalem Aus- gleich und des Landtages mit der Bitte, dass sie durch Änderung der maßgebenden Landesgesetze für gerechten Ausgleich der Lasten Sorge trage.
Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V.
Nach Aufruf eines PDF-Links kommen Sie mit den Tasten (ALT + Pfeil links) hierher zurück!
letzte Aktualisierung: 1. Jan. 2024 um 22:00 Uhr
Bürgerverein Duisburg-Mündelheim 1988 e.V. Resolution vom 08.09.1995 1. Wir erkennen die von den bisherigen Deichvorständen und aktiven Mitgliedern des Mündelheimer Deichverbandes ge- leistete Arbeit dankbar an. 2. Wir stellen fest, dass die sich seit Jahren vollziehende Ver- änderung der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur von den Verantwortlichen nicht berücksichtigt wurde. 3. Wir werfen der staatlichen Aufsichtsbehörde, dem Re- gierungspräsidenten Düsseldorf, vor, jahrelang seine Auf- sichtspflicht nicht erfüllt zu haben. 4. Wir bemängeln, dass die Stadt Duisburg nicht dafür ge- sorgt hat , dass Bauherren, die im Verbandsgebiet Land erwarben oder in Erbpacht nahmen, darüber informiert wurden, dass die gemäß Gesetz Mitglied des Deichver- bandes werden 5. Wir fordern angesichts des Sanierungsstaus, der durch Versäumnisse der Behörden entstanden ist, unverzüglich in die Planungs- und Sanierungsphase des Deiches ein- zutreten. 6. Wir fordern insbesondere Rat und Verwaltung der Stadt Duisburg auf, alles in ihrem Kräften Stehende zu unter- nehmen, um aufgetretene Rechtsunsicherheiten und Verfahrensunklarheiten zu klären und den betroffenen Bürgern optimalen Hochwasserschutz zu gewährleisten. 7. Wir haben kein Verständnis dafür, dass es im Gebiet der Stadt Duisburg unterschiedliche Regelungen bei der Her- anziehung bzw. Nichtheranziehung zu den Kosten für Bau und Unterhaltung der Deiche gibt. Beispiel: Angerdeich Huckingen Wir fordern Gleichbehandlung. Der Vorstand Gleichbehandlung aller Bürger und gerechte Lasten- verteilung für den Mündelheimer Deichschutz Resolution Seitdem 1988 amtlich festgestellt wurde, dass der Mündel- heimer Deich unbedingt saniert werden muss, sind die zu- ständigen Behörden jahrelang untätig geblieben und haben sich nur um die Beschaffung von Kostenträgern gekümmert. Wir verlangen die unverzügliche Sicherung des Deiches durch die zuständigen Behörden – unabhängig von der Klärung der Lastenverteilung. Wir halten das Verfahren für ungerecht, nach dem innerhalb des „erweiterten“ Deichverbandgebiets Mündelheim die Her- anziehung von Grundstücken verschiedener Höhenlagen auf der Grundlage des Pegelstands einer Jahrhunderthochwassers mit willkürlichem Höhenzuschlag festgelegt wird. Dadurch werden nicht nur Stadtteile sondern auch Ortsteile und sogar Nachbargrundstücke auseinanderdividiert. Wir wenden uns dagegen, dass die Anwendung des Gleich- heitsgrundsatzes durch die Aufsichtsbehörde neuerdings durch ein „Mengenproblem“ bestimmt wird: 50.000 Grundeigner im Flutsicherungsgebiet Rheinhausen sind trotz EDV und verfügbarer Kataster angeblich nur „schwierig zu erfassen“. Ihre Kostenanteile werden daher durch den städtischen Haushalt gedeckt. 2.000 Grundeigner im eigenmächtig „erweiterten„ Deich- verband Mündelheim sind dagegen leicht zu erfassen. Sie betrifft die behördlich formulierte „Auszeichnung“, ihr Selbstverwaltungsorgan demokratisch wählen und selbst für hohe, derzeit nicht übersehbare Kosten aufkommen zu dürfen. Wir fordern die uns nach dem Grundgesetz zustehende Gleichbehandlung: Was den vielen Grundeignern im größeren Teilbereich der Stadt eingeräumt wird, steht den wenigen im kleinern Teilbereich mit gleichem Recht zu: Kostenentlastung ! Nach den Heranziehungsbescheiden zur Zwangsmit- gliedschaft im Deichverband ist angeblich sichergestellt, dass „sich wirklich alle Vorteilhabenden an der Finanzierung der Verbandslasten solidarisch beteiligen“. Selbst wenn die Pressemitteilung (WAZ 23.06.95) als rechtsverbindlich gelten sollte, dass wasserwirtschaft- liche und industrielle Großgrundeigner wegen ihrer vor- teilhaft geschützten Belange angemessen beteiligt werden, so werden doch die Kostenlasten eines weit über das „erweiterte“ Deichverbandsgebiet hinausgehenden „größeren öffentlichen Interesses“ den wenigen räumlich beschränkten Eigenheimerwerbern und Mietern aufge- bürdet. Bei den Mietern erhöht die entsprechende Umlage der Wohnungsgesellschaften die Nebenkosten, die soge- nannte 2. Miete. Die finanzielle Belastung der ohnehin durch jahrzehntelange Darlehenstilgung festgelegten Eigenheimerwerber wächst erheblich an und kann für den einzelnen bei ungewisser Kostenentwicklung untrag- bar werden. Das schutzwürdige Interesse im Deichver- band hat sich seit 1900 von der Landwirtschaft auf An- lagen der Großindustrie und der regionalen Wasserwirt- schaft ausgedehnt, seit 1929 (Eingemeindung) und 19345 (Uerdinger Brücke, B288) kommunal- und ver- kehrspolitisch überregional ausgeweitet und damit zu einem bedeutend größeren öffentlichen Interesse – auch im Sinne es Wasserverbandsgesetzes – ausgeformt. Das Solidaritätsprinzip muss daher in der Kostenträger- schaft umfassender gelten. Die Kosten des Deichschutzes müssen auf kommunale Abgaben umgelegt werden. Die Begrenzung der Kostenträgerschaft auf die Zwangs- mitgliedschaft eines „von Amts wegen“ „erweiterten“ Deichverbandsgebietes verstößt gegen den Grundsatz der Solidarität. Die Resolution richtet sich an alle Politiker in den Fraktionen des Rates unserer Stadt mit dem Verlangen nach intrakommunalem Ausgleich und des Landtages mit der Bitte, dass sie durch Änderung der maßgebenden Landesgesetze für gerechten Ausgleich der Lasten Sorge trage.