Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V.
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letzte Aktualisierung: 1. Jan. 2024 um 22:00 Uhr
Bürgerverein Duisburg-Mündelheim 1988 e.V.
Resolution vom 08.09.1995
1.
Wir erkennen die von den bisherigen Deichvorständen und
aktiven Mitgliedern des Mündelheimer Deichverbandes ge-
leistete Arbeit dankbar an.
2.
Wir stellen fest, dass die sich seit Jahren vollziehende Ver-
änderung der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur von
den Verantwortlichen nicht berücksichtigt wurde.
3.
Wir werfen der staatlichen Aufsichtsbehörde, dem Re-
gierungspräsidenten Düsseldorf, vor, jahrelang seine Auf-
sichtspflicht nicht erfüllt zu haben.
4.
Wir bemängeln, dass die Stadt Duisburg nicht dafür ge-
sorgt hat , dass Bauherren, die im Verbandsgebiet Land
erwarben oder in Erbpacht nahmen, darüber informiert
wurden, dass die gemäß Gesetz Mitglied des Deichver-
bandes werden
5.
Wir fordern angesichts des Sanierungsstaus, der durch
Versäumnisse der Behörden entstanden ist, unverzüglich
in die Planungs- und Sanierungsphase des Deiches ein-
zutreten.
6.
Wir fordern insbesondere Rat und Verwaltung der Stadt
Duisburg auf, alles in ihrem Kräften Stehende zu unter-
nehmen, um aufgetretene Rechtsunsicherheiten und
Verfahrensunklarheiten zu klären und den betroffenen
Bürgern optimalen Hochwasserschutz zu gewährleisten.
7.
Wir haben kein Verständnis dafür, dass es im Gebiet der
Stadt Duisburg unterschiedliche Regelungen bei der Her-
anziehung bzw. Nichtheranziehung zu den Kosten für
Bau und Unterhaltung der Deiche gibt.
Beispiel: Angerdeich Huckingen
Wir fordern Gleichbehandlung.
Der Vorstand
Gleichbehandlung aller Bürger und gerechte Lasten-
verteilung für den Mündelheimer Deichschutz
Resolution
Seitdem 1988 amtlich festgestellt wurde, dass der Mündel-
heimer Deich unbedingt saniert werden muss, sind die zu-
ständigen Behörden jahrelang untätig geblieben und haben
sich nur um die Beschaffung von Kostenträgern gekümmert.
Wir verlangen die unverzügliche Sicherung des Deiches
durch die zuständigen Behörden – unabhängig von der
Klärung der Lastenverteilung.
Wir halten das Verfahren für ungerecht, nach dem innerhalb
des „erweiterten“ Deichverbandgebiets Mündelheim die Her-
anziehung von Grundstücken verschiedener Höhenlagen auf
der Grundlage des Pegelstands einer Jahrhunderthochwassers
mit willkürlichem Höhenzuschlag festgelegt wird.
Dadurch werden nicht nur Stadtteile sondern auch Ortsteile
und sogar Nachbargrundstücke auseinanderdividiert.
Wir wenden uns dagegen, dass die Anwendung des Gleich-
heitsgrundsatzes durch die Aufsichtsbehörde neuerdings
durch ein „Mengenproblem“ bestimmt wird:
50.000 Grundeigner im Flutsicherungsgebiet Rheinhausen
sind trotz EDV und verfügbarer Kataster angeblich nur
„schwierig zu erfassen“. Ihre Kostenanteile werden daher
durch den städtischen Haushalt gedeckt.
2.000 Grundeigner im eigenmächtig „erweiterten„ Deich-
verband Mündelheim sind dagegen leicht zu erfassen. Sie
betrifft die behördlich formulierte „Auszeichnung“, ihr
Selbstverwaltungsorgan demokratisch wählen und selbst
für hohe, derzeit nicht übersehbare Kosten aufkommen
zu dürfen.
Wir fordern die uns nach dem Grundgesetz zustehende
Gleichbehandlung:
Was den vielen Grundeignern im größeren Teilbereich der
Stadt eingeräumt wird, steht den wenigen im kleinern
Teilbereich mit gleichem Recht zu: Kostenentlastung !
Nach den Heranziehungsbescheiden zur Zwangsmit-
gliedschaft im Deichverband ist angeblich sichergestellt,
dass „sich wirklich alle Vorteilhabenden an der
Finanzierung der Verbandslasten solidarisch beteiligen“.
Selbst wenn die Pressemitteilung (WAZ 23.06.95) als
rechtsverbindlich gelten sollte, dass wasserwirtschaft-
liche und industrielle Großgrundeigner wegen ihrer vor-
teilhaft geschützten Belange angemessen beteiligt werden,
so werden doch die Kostenlasten eines weit über das
„erweiterte“ Deichverbandsgebiet hinausgehenden
„größeren öffentlichen Interesses“ den wenigen räumlich
beschränkten Eigenheimerwerbern und Mietern aufge-
bürdet. Bei den Mietern erhöht die entsprechende Umlage
der Wohnungsgesellschaften die Nebenkosten, die soge-
nannte 2. Miete. Die finanzielle Belastung der ohnehin
durch jahrzehntelange Darlehenstilgung festgelegten
Eigenheimerwerber wächst erheblich an und kann für
den einzelnen bei ungewisser Kostenentwicklung untrag-
bar werden. Das schutzwürdige Interesse im Deichver-
band hat sich seit 1900 von der Landwirtschaft auf An-
lagen der Großindustrie und der regionalen Wasserwirt-
schaft ausgedehnt, seit 1929 (Eingemeindung) und
19345 (Uerdinger Brücke, B288) kommunal- und ver-
kehrspolitisch überregional ausgeweitet und damit zu
einem bedeutend größeren öffentlichen Interesse – auch
im Sinne es Wasserverbandsgesetzes – ausgeformt.
Das Solidaritätsprinzip muss daher in der Kostenträger-
schaft umfassender gelten. Die Kosten des Deichschutzes
müssen auf kommunale Abgaben umgelegt werden.
Die Begrenzung der Kostenträgerschaft auf die Zwangs-
mitgliedschaft eines „von Amts wegen“ „erweiterten“
Deichverbandsgebietes verstößt gegen den Grundsatz
der Solidarität.
Die Resolution richtet sich an alle Politiker in den
Fraktionen des Rates unserer Stadt mit dem Verlangen
nach intrakommunalem Ausgleich und des Landtages mit
der Bitte, dass sie durch Änderung der maßgebenden
Landesgesetze für gerechten Ausgleich der Lasten Sorge
trage.