St. Dionysius, Duisburg Mündelheim
 
Kath. Gemeinde St. Dionysius
Duisburg Mündelheim
Kath. Kirchengemeinde St. Judas Thaddäus
   
  
  

Kirchenvorstand

Kath. Kirchengemeinde St. Judas Thaddäus

Die Mitglieder im Kirchenvorstand aus St. Dionysius

Hans Peter Blank
Olaf Schmitz


Im allgemeinen Sprach­gebrauch wird in unserer Gegend die Kirchen­gemeinde meistens als Pfarre bezeichnet. Dieser Begriff hat jedoch keine offizielle Bedeutung.

Seit dem 30.9.2006 ist St. Dionysius keine selbstständige Kirchen­gemeinde mehr. Zusammen mit vormals dreizehn Kirchen­gemeinden im Duisburger Süden sind wir nun ein Teil der Kirchen­gemeinde St. Judas Thaddäus. Diese Kirchen­gemeinde hat derzeit noch acht Kirchen, in denen Gottesdienste stattfinden.

Eine Kirchengemeinde ist im öffentlich rechtlichen Sinne eine juristische Person. Der Kirchenvorstand vertritt sie in Rechtsangelegenheiten.

Der Kirchenvorstand ist also kein Gemeinde­parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Seine Arbeit ist durch kirchliches und staatliches Recht geregelt. Das Kirchenrecht ist im Codex Iuris Canonici und in ergänzenden Vorschriften des Diözesanrechts zusammengefasst, das staatliche Recht im Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens.


Die Aufgaben unseres Kirchenvorstandes sind u.a.
  • Die Vertretung gegenüber Staat und Gesellschaft
  • Die Erstellung der Haushaltspläne über Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinde
  • Die Personaleinstellungen
  • Bauerhaltung von Kirchen, Pfarrheimen und kirchlichen Gebäuden, gegebenenfalls Absprachen mit der Denkmalpflege und dem Bistum herbeiführen.
  • Die Verwaltung der 4 zur Kirchengemeinde gehörenden Friedhöfe
  • Die Verwaltung von Häusern und Wohnungen im kirchlichen Besitz
  • Die Vergabe von Erbbaurechten und verpachten von Landbesitz der Kirchengemeinde
  • Die Verwaltung des sonstigen Vermögens

Zusammensetzung des Kirchenvorstandes

Der jeweilige Pfarrer der Kirchengemeinde gehört immer zum Kirchenvorstand und ist dessen Vorsitzender. Bei uns ist das Pfarrer Roland Winkelmann.
Die anderen stimmberechtigten Mitglieder des Kirchen­vorstandes werden gewählt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Gemeindemitglieder und beträgt für unsere Kirchengemeinde 16.

Der Kirchenvorstand wird ergänzt durch
  • einen Vertreter des Pfarrgemeinderates, Herrn Salje,
  • sowie je einen Vertreter der Gemeinden St. Stephanus und St. Josef, Hans Korell und Werner Heib.
Die ergänzenden Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.

Die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes sind
NameGemeindeAusschuss
Hans Peter BlankSt. DionysiusLiegenschaften
Dr. Ulrich GrasSt. HubertusLiegenschaften
Peter GriebelingSt. Judas ThaddäusÖffentlichkeitsarbeit
Dr. Markus HappelSt. Peter u. PaulFinanzen
Werner HeibSt. JosefLiegenschaften
Alfons HoldmannSt. Franziskus 
Joachim HolzschneiderSt. Peter u. PaulSicherheitsbeauftragter
Gisela JansenSt. Judas ThaddäusFinanzen
Dr. Dominic KlingenSt. HubertusLiegenschaften
Michael KüperkochSt. Hubertus 
Friedhelm OsterfeldSt. Judas ThaddäusSicherheitsbeauftragter
Heinz PotthastSt. Judas ThaddäusFinanzen
Andreas SaljeSt. FranziskusVerteter des PGR
Werner SchildSt. SuitbertFinanzen
Dirk SeegerSt. Peter u. PaulFinanzen / Friedhof
Dagmar VecchiSt. Judas ThaddäusSchriftführerin
Michael WernersSt. Judas ThaddäusLiegenschaften


Amtsdauer und Wahlen

Die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand dauert 6 Jahre und endet mit dem Eintritt des jeweils neuen Mitgliedes.

Kirchenvorstandswahlen finden alle 3 Jahre statt, wobei jeweils die Hälfte der Mitglieder ausscheidet. So ist eine kontinuierliche Weiterarbeit im Vorstand gewährleistet.

Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied ab 18 Jahre, wählbar jedes über 21 Jahre

   
28.3.
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05.05.2024, 17
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