Bauen – eine Frage des Vertrauens
Quelle:   - Süd vom 05.11.2009

Eigenheime Im Bonnefeld: Nich von vornherein schlechte Absichter unterstellen, sagt NH-Chefin Monique van Zuphen

Mündelheim. Gar nicht ein­verstanden sind die Verant­wortlichen der NH Real Estate und ihrer Partnerfirma, der NH Building, mit der Kritik des Essener Rechtsanwalts Harald Haakshorst an der Vertragsgestaltung für die ins­gesamt 18 Reihenhäuser, die Im Bonnefeld gebaut werden sollen (wir berichteten). Nach Angaben der neuen Geschäfts­führerin Monique van Zut­phen soll im November mit dem Bau begonnen werden, sofern die Fördermittel der Wohnungsbau-Fördungs-An­stalt (WFA) bei den Käufern

»Ein Vertrag
dient dazu,
sich zu vertragen«

sichergestellt sind. Haakshorst vertrete zudem einen ehemali­gen Kunden, sei von daher parteiisch.

Haakshorst hatte wegen fehlender Innentüren und noch erforderlicher Trocken­bauarbeiten in den Häusern von einem „veredelten Roh­bau" gesprochen, den die Käu­fer erwerben würden. Van Zutphen weist das entschie­den zurück: „Ein veredelter Rohbau, das wäre ein verputz­tes Haus mit Dachpfannen, Haustür, Fenstern und Trep­pe", sagt sie. „Alles andere ist Innenausbau, nämlich die Roh- und Feininstallation von Heizungs-, Sanitär- und Elekt­roanlagen, Innenputz und Est­rich, Fliesen, Innentüren so­wie Hausanschlüsse", so die 39-Jährige. „Das gehört bei uns alles da­zu", betont sie, bis auf die Hausanschlüsse, die Fliesen­arbeiten in Bad und Gäste-WC, die Innentüren sowie Ma­ler- und Tapezierarbeiten und Teppichböden. Im Dachge­schoss sei nur der Hauswirt­schaftsraum ausgebaut. Das übrige Dachgeschoss könne in Eigenleistung ausgebaut wer­den und darauf bezöge sich der Begriff „sämtliche Trocken­bauarbeiten".

Zur Vertragskonstruktion selbst sagt van Zutphen, „wir wenden das verdeckte Bau­herren-Modell an, aber unter­werfen es komplett den Regeln der Makler- und Bauträgerver­ordnung". Es würden also ge­trennte Konten für jeden Bau­herrn geführt, die auch jeder­zeit durch einen Wirtschafts­prüfer geprüft werden könn­ten. ..Eine gesetzliche Prüf‑

Monique van Zutphen.

pflicht ist mittlerweile aber nicht mehr gefordert", ergänzt sie.

Die erste von insgesamt sie­ben Baupreisraten müsse des­halb gesplittet werden, weil der anteilige Preis für das Grundstück an die NH Real Estate gehe, die Differenz zu 25 % der Gesamtbaukosten -maximal 2000 Euro - jedoch zum gleichen Zeitpunkt an die NH Building.

„Bis zur Fertigstellung des Rohbaus", so van Zutphen, „fi­nanziert NH Building kom­plett vor." Im übrigen dürfe man nicht, wie Haakshorst es mache, vom denkbar schlech­testen Fall, von betrügeri­schem Vorgehen, ausgehen. „Ein Vertrag dient dazu, sich zu vertragen." Käufer, die nach sechs Monaten noch von ih­rem Rücktrittsrecht von bei­den Verträgen Gebrauch machten, gingen kein finan­zielles Risiko ein. „Alle Kosten bleiben bei uns hängen."

Auch bei der Fertigstellung gebe es keine Risiken. Eventu­elle Mängel würden bei einer gemeinsamen Begehung in ei­nem Protokoll mit dem Bau­herrn festgehalten. Die letzte Rate (3,5 % der Gesamtbau­kosten) müsse erst geleistet werden, wenn alle Protokoll­punkte abgearbeitet seien.

Übrigens dürften die Bau‑

»Keine Möglichkeit,
die letzte Rate
anzufordern«

herren einen Sachverständi­gen zur Protokollierung mit­bringen. „Vorher", so Mo­nique van Zutphen, „haben wir keinerlei Möglichkeit, die letzte Rate beim Bauherrn an­zufordern."

Auch Haakshorsts Vorwurf, die Verträge würden eine un­zulässige Umkehr der gesetzli­chen Beweislast bei Mängeln enthalten, sei falsch, so NH. „Das bezieht sich nur auf den Fall", so die Geschäftsführe­rin, „dass ein Bauherr ohne ge­meinsame Erstellung des Mängelprotokolls einzieht."

 

 

 

Unterhaltung der Privatwege

Eigentümergemeinschaft contra Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Anwalt Haakshorst hatte auch am gewählten Modell des Wohneigentums Zweifel ge­äußert und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für praktikabler gehalten. Jeder Bauherr bekommt von der Stadt seinen Gebührenbe­scheid für die anteilige Stra­ßenreinigung Im Bonnefeld", sagt van Zutphen. Wie die Ei­gentümergemeinschaft aber die Kostenaufteilung für den Unterhalt der Privatwege zu den Häusern vornehme und ob sie dafür Rücklagen bilde, sei ganz ihre Angelegenheit. Das einer GbR zu übertragen, so van Zutphen, habe die Kon­sequenz, dass sich die Stadt ei­nen einzelnen Eigentümer aussuchen könne, der für alle haften müsse.

Nach Ansicht von Peter Heß vom Mieterschutzbund droht das aber auch bei einer aber unorganisierten Eigentümer­gemeinschaft_Sie muss unbe­dingt einen Ansprechpartner nach außen haben", warnt er. Sonst bekomme jeder Bauherr den Gebührenbescheid für die gesamte Gemeinschaft. Und die Bildung einer Rücklage für Reparaturen gehöre zu einer ordnungsgemäßen Verwal­tung der Gemeinschaft, könne von jedem einzelnen Eigentü­mer verlangt werden.

mkw