Bauen – eine Frage des
Vertrauens
Quelle:
- Süd vom 05.11.2009
Eigenheime Im Bonnefeld:
Nich von vornherein schlechte Absichter
unterstellen, sagt NH-Chefin Monique van Zuphen

Mündelheim. Gar nicht einverstanden sind die Verantwortlichen der NH Real Estate und ihrer
Partnerfirma, der NH Building, mit der
Kritik des Essener Rechtsanwalts Harald
Haakshorst an der Vertragsgestaltung für die insgesamt 18 Reihenhäuser, die Im Bonnefeld gebaut werden sollen (wir berichteten). Nach
Angaben der neuen Geschäftsführerin Monique
van Zutphen soll im November mit dem Bau begonnen werden, sofern die
Fördermittel der Wohnungsbau-Fördungs-Anstalt
(WFA) bei den Käufern
»Ein Vertrag
dient dazu,
sich
zu vertragen«
sichergestellt sind. Haakshorst vertrete zudem einen ehemaligen Kunden,
sei von daher parteiisch.
Haakshorst hatte wegen fehlender
Innentüren und noch
erforderlicher Trockenbauarbeiten in den
Häusern von einem „veredelten Rohbau" gesprochen, den die Käufer erwerben würden. Van Zutphen weist das entschieden zurück: „Ein veredelter Rohbau, das wäre ein verputztes Haus mit Dachpfannen, Haustür, Fenstern und Treppe", sagt
sie. „Alles andere ist Innenausbau,
nämlich die Roh- und Feininstallation von Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen, Innenputz und Estrich, Fliesen, Innentüren sowie
Hausanschlüsse", so die 39-Jährige. „Das gehört bei uns alles dazu",
betont sie, bis auf die Hausanschlüsse, die Fliesenarbeiten in Bad und Gäste-WC,
die Innentüren sowie Maler- und Tapezierarbeiten und Teppichböden. Im Dachgeschoss sei nur der
Hauswirtschaftsraum ausgebaut. Das übrige
Dachgeschoss könne in Eigenleistung ausgebaut
werden und darauf bezöge sich der Begriff „sämtliche Trockenbauarbeiten".
Zur
Vertragskonstruktion selbst sagt van Zutphen,
„wir wenden das verdeckte Bauherren-Modell an, aber unterwerfen es
komplett den Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung". Es würden also
getrennte Konten für jeden Bauherrn
geführt, die auch jederzeit durch
einen Wirtschaftsprüfer geprüft
werden könnten. ..Eine gesetzliche Prüf‑

Monique
van Zutphen.
pflicht ist
mittlerweile aber nicht mehr gefordert", ergänzt sie.
Die erste von insgesamt sieben
Baupreisraten müsse deshalb gesplittet werden, weil der anteilige Preis für das Grundstück an die NH Real Estate gehe, die Differenz zu 25 % der
Gesamtbaukosten -maximal 2000 Euro - jedoch zum
gleichen Zeitpunkt an die NH Building.
„Bis zur
Fertigstellung des Rohbaus", so van Zutphen,
„finanziert NH Building komplett vor." Im übrigen
dürfe man nicht, wie Haakshorst es mache, vom
denkbar schlechtesten Fall, von betrügerischem Vorgehen, ausgehen. „Ein
Vertrag dient dazu, sich zu vertragen." Käufer, die nach sechs Monaten noch von ihrem Rücktrittsrecht von beiden Verträgen Gebrauch machten, gingen kein finanzielles Risiko
ein. „Alle Kosten bleiben bei uns hängen."
Auch bei der Fertigstellung gebe
es keine Risiken. Eventuelle Mängel würden bei einer gemeinsamen Begehung in einem Protokoll
mit dem Bauherrn festgehalten. Die
letzte Rate (3,5 % der Gesamtbaukosten) müsse erst geleistet werden, wenn
alle Protokollpunkte abgearbeitet seien.
Übrigens dürften die Bau‑
»Keine Möglichkeit,
die
letzte Rate
anzufordern«
herren
einen Sachverständigen zur Protokollierung mitbringen. „Vorher", so Monique van Zutphen, „haben wir
keinerlei Möglichkeit, die letzte Rate beim Bauherrn anzufordern."
Auch Haakshorsts
Vorwurf, die Verträge
würden eine unzulässige Umkehr der gesetzlichen Beweislast bei Mängeln enthalten, sei falsch, so NH. „Das bezieht sich nur auf den Fall", so die Geschäftsführerin,
„dass ein Bauherr ohne gemeinsame Erstellung des Mängelprotokolls
einzieht."
Unterhaltung der Privatwege
Eigentümergemeinschaft contra Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Anwalt
Haakshorst hatte auch am gewählten Modell des Wohneigentums Zweifel geäußert und eine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für praktikabler gehalten. Jeder Bauherr bekommt von der Stadt seinen Gebührenbescheid für die
anteilige Straßenreinigung Im Bonnefeld", sagt van Zutphen.
Wie die Eigentümergemeinschaft aber die
Kostenaufteilung für den Unterhalt der
Privatwege zu den Häusern vornehme
und ob sie dafür Rücklagen bilde, sei ganz ihre Angelegenheit. Das einer GbR zu übertragen, so van Zutphen, habe die Konsequenz, dass sich die Stadt einen einzelnen Eigentümer aussuchen könne,
der für alle haften müsse.
Nach Ansicht von Peter Heß vom Mieterschutzbund droht das aber auch
bei einer aber unorganisierten Eigentümergemeinschaft_Sie muss unbedingt einen Ansprechpartner nach außen haben", warnt er. Sonst bekomme jeder Bauherr den
Gebührenbescheid für die gesamte
Gemeinschaft. Und die Bildung einer Rücklage für Reparaturen gehöre zu
einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Gemeinschaft, könne von jedem
einzelnen Eigentümer verlangt werden.
mkw