Leserbrief von A.Heyer – Arbeitsgruppe „Verkehr“ für den Bürgerverein   

Quelle:  A.Heyer

 

 

Seit 2003 bis heute ( 2009! ) versuchen wir - später auch als Vertreter der Arbeitsgruppe Verkehr im Bürgerverein Mündelheim – das Gefährdungspotential durch den LKW- und PKW-Verkehr im Bereich Mündelheim, mit Hilfe der zuständigen Gremien der Stadt Duisburg - unter anderem auch mit Herrn Oberbürgermeister Sauerland bei einem Vor-Ort- Termin - zu minimieren.

 

Im Jahr 2003 erfolgten Eingaben gemäß §24 GO NRW mit dem Ziel, die Verkehrssituation zu entschärfen, das Gefährdungspotential zu senken und dabei einen ordnungsgemäßen und sicheren Verkehrsfluss zu gewährleisten.

 

Am 26. Mai 2004 wurde uns durch das Amt für Baurecht und Bauberatung ein Bescheid zugestellt, der eine Änderung des Signalprogramms des o. g. Kreuzungsbereichs vorsah, mit der gleichzeitigen Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h.

 

Nach vielen weiteren, langen, ins Land gehenden Jahren und vielen Planungen, Diskussionen, Zu- und Absagen, Begehungen der Örtlichkeiten mit vielen Amtsvertretern und Polizei - aber auch mancher personenbezogenen Unterstützung seitens Politik und Verwaltung - erfolgte Anfang 2009 seitens Straßen NRW die Geldfreigabe, um in Kooperation mit der Stadt Duisburg - auch bezüglich anderer begleitenden Maßnahmen - endlich das Gesamtpaket "Verkehrsberuhigung und Gefährdungsminimierung" im Bereich Mündelheim durchzuführen.

 

Meine Meinung:

 

Für den Fall, dass der schwere Unfall so wie geschildert oder ähnlich ablief, ist ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln durch den Radfahrer erfolgt.

 

Aber:

 

Wenn die zuständigen Gremien der Stadt Duisburg ihre Arbeit im zeitlichen Ablauf zügig und zielgerichtet ausgeführt hätten, könnte die Ampelanlage ausgetauscht, die begleitenden Baumaßnahmen ( "Bonnefeld" etc. ) und die Senkung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h durchgeführt sein. Das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer wäre durch das zügigere Abziehen des Kreuzungsbereiches gelassener und passiver. Der Fahrradfahrer wäre sicherlich - trotz seines Fehlverhaltens - weniger schwer verletzt, da dieses verkehrswidrige Verhalten zum gleichen Zeitpunkt erkannt, aber mehr Bremszeit für den fließenden Verkehr bei 50 km/h zur Verfügung steht.

 

Übrigens: Wenn die Fußgängerbrücke über die B288 - die für viele ältere Mitbürger beschwerlich zu begehen ist - im Wintert durchgängig bei Schnee und Eis begehbar gehalten wird, ist die Versuchung über die B288 zu laufen oder mit dem Rad zu queren weniger groß.

 

 

Freundliche Grüße