Leserbrief von A.Heyer – Arbeitsgruppe
„Verkehr“ für den Bürgerverein
Quelle:
A.Heyer
Seit
2003 bis heute ( 2009! ) versuchen wir - später auch als Vertreter der
Arbeitsgruppe Verkehr im Bürgerverein Mündelheim – das
Gefährdungspotential durch den LKW- und PKW-Verkehr im Bereich Mündelheim, mit
Hilfe der zuständigen Gremien der Stadt Duisburg - unter anderem auch mit Herrn
Oberbürgermeister Sauerland bei einem Vor-Ort- Termin - zu minimieren.
Im
Jahr 2003 erfolgten Eingaben gemäß §24 GO NRW mit dem Ziel, die
Verkehrssituation zu entschärfen, das Gefährdungspotential zu senken und dabei
einen ordnungsgemäßen und sicheren Verkehrsfluss zu gewährleisten.
Am
26. Mai 2004 wurde uns durch das Amt für Baurecht und Bauberatung ein Bescheid
zugestellt, der eine Änderung des Signalprogramms des o. g. Kreuzungsbereichs
vorsah, mit der gleichzeitigen Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
70 km/h auf 50 km/h.
Nach
vielen weiteren, langen, ins Land gehenden Jahren und vielen Planungen,
Diskussionen, Zu- und Absagen, Begehungen der Örtlichkeiten mit vielen
Amtsvertretern und Polizei - aber auch mancher personenbezogenen Unterstützung
seitens Politik und Verwaltung - erfolgte Anfang 2009 seitens Straßen NRW die
Geldfreigabe, um in Kooperation mit der Stadt Duisburg - auch bezüglich anderer
begleitenden Maßnahmen - endlich das Gesamtpaket "Verkehrsberuhigung und
Gefährdungsminimierung" im Bereich Mündelheim durchzuführen.
Meine
Meinung:
Für
den Fall, dass der schwere Unfall so wie geschildert oder ähnlich ablief, ist
ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln durch den Radfahrer erfolgt.
Aber:
Wenn
die zuständigen Gremien der Stadt Duisburg ihre Arbeit im zeitlichen Ablauf
zügig und zielgerichtet ausgeführt hätten, könnte die Ampelanlage ausgetauscht,
die begleitenden Baumaßnahmen ( "Bonnefeld" etc. ) und die Senkung der
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h durchgeführt sein. Das
Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer wäre durch das zügigere Abziehen des
Kreuzungsbereiches gelassener und passiver. Der Fahrradfahrer wäre sicherlich -
trotz seines Fehlverhaltens - weniger schwer verletzt, da dieses
verkehrswidrige Verhalten zum gleichen Zeitpunkt erkannt, aber mehr Bremszeit
für den fließenden Verkehr bei 50 km/h zur Verfügung steht.
Übrigens:
Wenn die Fußgängerbrücke über die B288 - die für viele ältere Mitbürger
beschwerlich zu begehen ist - im Wintert durchgängig bei Schnee und Eis
begehbar gehalten wird, ist die Versuchung über die B288 zu laufen oder mit dem
Rad zu queren weniger groß.
Freundliche
Grüße