N i e d e r s c h r i f t

 

 

Über ein Gespräch mit Bürgervereinen des Duisburger Südens am 18.9.2001

um 16:00 Uhr im Stadthaus, Zimmer 230

 

 

 

Teilnehmer: siehe Anlage   (Vertreter des Bürgervereine)

 

Herr Joeppen begrüßte die anwesenden Bürgervertreter namens der Stadt Duisburg und erläuterte, dass dieses Gespräch von der Oberbürgermeisterin angeregt worden sein und dazu dienen solle, den Sachstand zu den Themen zu erörtern, die in mehreren Schreiben des Bürgervereine angesprochen worden seien. Diese betreffen zum einen Fragen der Buserschließung, zum anderen generelle Verkehrsfragen.

Von Seiten der Bürgervertreter wurde der Wunsch vorgetragen, zunächst das Thema Querspange Mannesmannacker, d. h. die Verbindung zwischen Mannesmannstraße und der B288 zu erörtern. Sie baten um Erläuterung des Planungsstandes.

Herr Joeppen wies darauf hin, dass die Verbindungsstraße ein Dauerthema mit langer Planungsgeschichte sei.

Im Jahr 1996 seien noch mal 4 Varianten für eine derartige Verbindung im Zusammenhang mit den Planungen des neuen Grundstückseigentümers erstellt worden. Die Nutzungsabsichten im Hinblick auf großflächigen Einzelhandel seien von der Stadt nicht akzeptiert worden (Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan). Die Planungen zu der Querspange wurde seither durch den Investor nicht weiter verfolgt.

Für diese Planungen wurden die Randbedingungen mit dem zuständigen Baulastträger der B288 und er Mannesmannstraße/Uerdinger Straße nochmals abgeklärt.

Der Bedarfsplan für den Ausbau des Bundesfernstraßen beinhaltet einen vierstreifigen Ausbau der B288 bis zur A57 in vorrangiger Priorität.

Der Beschluss wäre genehmigungsfähig, wenn sich die Stadt  Duisburg bereit erklärt, im Rahmen der späteren Planungen für den Ausbau der B288 auf die beiden heutigen Anbindungen – Am Heidberg/Breitenkamp und Uerdinger Str. – an der B288 zu verzichten – also auf den heutigen Anschluss von Mündelheim und Serm.

Bis zum späteren Ausbau der B288 können di vorhandenen Anbindungen an die B288 – Am Heidberg/Breitenkamp und Uerdinger Str. – erhalten bleiben. Anschließend – mit Ausbau der B288 – wäre von Süden eine neue Verbindung von Mündelheim und Serm zur B288 durch die Stadt Duisburg zu schaffen.

Bei einem späteren 4-spurigen Ausbau der B288 gemäß Bedarfsplan wäre der Anschluss dann planfrei zu gestalten.

Die planungsrechtliche Sicherung des Anschlusses der neuen Verbindungsstraße an die B288 müsste im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bzw. eines gesonderten Planfeststellungsverfahrens erfolgen.

Der Bedarfsplan wird derzeit fortgeschrieben. Ob sich dabei Änderungen in der Priorität ergeben, ist derzeit nicht absehbar, da die Fortschreibung erst in 2003 abgeschlossen sein wird.

Aus den Randbedingungen ergibt sich, dass der Bau einer Querspange durch die Stadt bzw. durch einen privaten Investor möglich ist.

Aus der Sicht der Stadt habe die Maßnahme aber keine Priorität. Nach Einschätzung von Herrn Joeppen hat sie auch keine Chance, im Vergleich mit anderen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, die anstehen, in den nächsten Jahren in die Prioritätenliste aufgenommen zu werden. Dementsprechend hat auch der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 17.9.2001 den Antrag der BV Süd abgelehnt, die Maßnahme in die Prioritätenliste aufzunehmen.

Die im vergangenen Jahr angeordnete Verkehrbeschränkung für den LKW-Verkehr während der Nachtzeit für die Mündelheimer Str. habe – wie in der entsprechenden Vorlage der Verwaltung dargestellt – die erhoffte Wirkung gehabt und zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geführt.

Der Straßenzug Mannesmannstraße/Uerdinger Straße als anbaufreie Landesstraße sei im Übrigen für die Aufnahmen, gerade auch des Lkw-Verkehrs, konzipiert.

Die Vertreter der Bürgervereine waren äußerst erregt über die Entscheidung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Zwei verließen das Gespräch vorzeitig.

Her Peters (Bürgerverein Huckingen) vermutet, dass ein autobahnmäßiger Ausbau der B288 nicht mehr durchgeführt wird, da mit Inbetriebnahme der A44 die Uerdinger Rheinbrücke um ca. 50% entlastet wird. Daher solle man den Anschluss Mannesmannacker gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Süd in die Prioritätenliste aufnehmen.

Damit sei eine Entlastung des Straßenzuges von der A59 an (Sittardsberger Allee, Düsseldorfer Landstraße, Mündelheimer Str. vom Lkw-Verkehr möglich.

Herr Molder (Heimat- und Bürgerverein Hüttenheim) kündigte an, ein Bürgerbegehren einzuleiten, mit dem Ziel, dass der o. g. Anschluss in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Dies soll von Protestaktionen – bis hin zur Sperrung der B288 - begleitet werden.

 

Herr Joeppen wies nochmals daraufhin, dass die Frage ob und wann es einen Ausbau der B288 gibt, für die Realisierung der Querspange nicht wesentlich sei. Entscheidend sei die Bewertung im Rahmen der Starßeninfrastrukturmaßnahmen der Stadt.

 

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