vergebliche Einwendungen gegen den
Ausbau B8n/A524
im Erörterungstermin
Unter der Leitung des Landesbetriebs Straßen NRW ging es beim Erörterungstermin am 23. und 24. Juni 2008 im Steinhof um die Abwägung der Einwendungen zahlreicher Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der B288 zur A524 zwischen Rahm und Ungelsheim.
Ein großes Thema war der Gewässer- und
Trinkwasserschutz, also die Berücksichtigung der
Trinkwasserschutzzonen und die Restaurierung des Angerbaches, der
unter der neuen Autobahn fliessen wird. Die neue Brücke wird
diese Punkt entsprechend berücksichtigen, wurde erläutert.
Die meisten Punkte der Privateinwender bezogen sich auf den
Lärmschutz - diese wurden aber aus den folgenden Gründen nicht
berücksichtigt:
> die Grenzwerte werden nicht erreicht
> die Einwender leben außerhalb des Planungsbereichs oder
> die notwendige Ausstrahlungswirkung werde nicht erreicht.
Noch weiter zu beraten ist, wie künftig die Landwirte die A524 queren sollen. Am Rückbau der B8 wird der Landesbetrieb ebenso festhalten wie am Ausbau der Abfahrten an der Düsseldorfer Landstrasse wegen der Anpassung an die Autobahngeschwindigkeit. Der Rückbau der B8 zur Gemeindestrasse wird durch das Fernstraßengesetz vorgeschrieben.
Damit sind alle unsere Einwendungen (siehe "§24 - Einwendungen gegen den Ausbau
B8n/A524" ) verworfen worden !!!
Der nächste Abschnitt zwischen Ungelsheim und Uerdingen wird zur
Zeit planerisch untersucht. Wir erwarten noch in diesem Jahr
Einsicht in die Untersuchungsergebnisse.