vergebliche Einwendungen gegen den Ausbau B8n/A524
im Erörterungstermin

Unter der Leitung des Landesbetriebs Straßen NRW ging es beim Erörterungstermin am 23. und 24. Juni 2008 im Steinhof um die Abwägung der Einwendungen zahlreicher Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der B288 zur A524 zwischen Rahm und Ungelsheim.        

Ein großes Thema war der Gewässer- und Trinkwasserschutz, also die Berücksichtigung der Trinkwasserschutzzonen und die Restaurierung des Angerbaches, der unter der neuen Autobahn fliessen wird. Die neue Brücke wird diese Punkt entsprechend berücksichtigen, wurde erläutert.
Die meisten Punkte der Privateinwender bezogen sich auf den Lärmschutz - diese wurden aber aus den folgenden Gründen nicht berücksichtigt:
> die Grenzwerte werden nicht erreicht
> die Einwender leben außerhalb des Planungsbereichs oder
> die notwendige Ausstrahlungswirkung werde nicht erreicht.

Noch weiter zu beraten ist, wie künftig die Landwirte die A524 queren sollen. Am Rückbau der B8 wird der Landesbetrieb ebenso festhalten wie am Ausbau der Abfahrten an der Düsseldorfer Landstrasse wegen der Anpassung an die Autobahngeschwindigkeit. Der Rückbau der B8 zur Gemeindestrasse wird durch das Fernstraßengesetz vorgeschrieben.

Damit sind alle unsere Einwendungen (siehe "§24 - Einwendungen gegen den Ausbau B8n/A524" ) verworfen worden !!!
Der nächste Abschnitt zwischen Ungelsheim und Uerdingen wird zur Zeit planerisch untersucht. Wir erwarten noch in diesem Jahr Einsicht in die Untersuchungsergebnisse.