Marode Rheinbrücke gab den
Ausschlag
Quelle: Artikel von Martin Kleinwächter ,
WAZ vom 22.8.2006
Weil die Uerdinger Rheinbrücke einen weiteren
Anstieg des Verkehrs nicht mehr verkraften kann, hat sich
das NRW-Verkehrsministerium dazu entschieden, ihre Sanierung mit dem Ausbau der
B 288 zur Autobahn dort zu verknüpfen.
Ein technisches und ein verkehrliches
Problem haben im NRW-Verkehrsministerium dazu geführt,
die Vorarbeiten zum späteren Ausbau der B 288 zur Autobahn zu forcieren. Das
erklärte Ekhart Maatz,
zuständiger Abteilungsleiter, gestern. Die Uerdinger Brücke sei einem weiteren
Anstieg des Verkehrs nicht
mehr gewachsen. Sie weise Schäden auf, die zwar nicht akut bedrohlich seien,
jedoch mittelfristig behoben
werden müssten. Und dies müsse man vor dem Hintergrund sehen, dass die neue
Rheinquerung der A 44 bei Meerbusch
zwar eine deutliche Entlastung der B 288 bewirkt habe, speziell der
Schwerlastverkehr in letzter Zeit aber
wieder stark zugenommen habe. Maatz: "Bis 2015 wird der Lkw-Verkehr nach
Prognosen gegenüber 2003 um 60
% zunehmen, der Pkw-Verkehr immer noch um 20 %." Die Uerdinger Brücke könne aber
nicht abgebrochen werden.
Maatz: "Sie steht unter Denkmalschutz". Welche Pläne man auch immer habe, die
Brücke müsse darin einbezogen
werden. Maatz erläuterte sodann die Prioritäten im Bundesfernstraßenbedarfsplan:
"Unverändert hat der
Ausbauabschnitt von Rahm bis Serm im alten wie im seit 2003 geltenden neuen
Bedarfsplan die höchste
Priorität: ,Vordringlicher Bedarf". Das bedeute, dass seine Finanzierung bis
2015 als gesichert gilt. Im
Unterschied dazu werde der nachfolgende Abschnitt über den Rhein bis zur A 57 in
Krefeld seit 2003 unter
"Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" geführt, also mit niedrigerer Priorität.
Normalerweise, so der Ministerialdirigent,
dürften für die so eingestuften Projekte lediglich grob die Trassen bestimmt
werden. Ihre Finanzierung
sei ja nicht gesichert, aufwändige Planungen somit nicht vertretbar. Der Vermerk
"mit Planungsrecht"
mache für einige von ihnen jedoch eine Ausnahme: Der Abschnitt Serm - Krefeld
dürfe bis zum Planfeststellungsverfahren,
also bis zum konkreten Baurecht, vorangetrieben werden. Maatz: "Dabei muss
natürlich die Finanzierung abgeklärt
werden". Was die Süd-SPD als großen Kurswechsel in der Verkehrspolitik für den
Duisburger Süden bezeichnet,
bedeutet aus Sicht des Ministerialbeamten nur, dass man jetzt bestrebt sei, die
rechtlichen Möglichkeiten
des Bundesfernstraßenbedarfsplans dafür voll auszuschöpfen. Um nämlich überhaupt
mit dem Bundesverkehrsministerium
in Berlin über eine Finanzierung des bislang nachgeordneten Projekts sprechen zu
können, müssten Vorplanungen
durchgeführt werden. Und die seien jetzt angelaufen. Wenn ihre Ergebnisse
vorliegen würden, man also das
Planfeststellungsverfahren einleiten könnte, dann sei es, so Maatz, Zeit, mit
Berlin zu sprechen. Das
könnte konkret bedeuten, dass bis 2015, wie bislang schon vorgesehen, mit dem
Bau zwischen Rahm und Serm
begonnen wird und gleich im Anschluss mit dem Reststück, weil dieses im
Bedarfsplan zwar erst ab 2015 in den
höchsten Rang aufrückt, aber bereits vorzeitig umgesetzt werden kann."Bis 2015
wird der Lkw-Verkehr nach Prognosen
um 60 % zunehmen."