Trog oder Tunnel
Quelle:
Süd vom 10.10.2009
Auf diese Alternativen läuft die Auseinandersetzung beim autobahnmäßigen Ausbau der B 288 in Mündelheim hinaus
Martin Kleinwächter
Mündelheim
stehen schwierige Zeiten bevor, möglicherweise zehn Jahre Dauerbaustelle.
Denn spätestens im nächsten Jahr wird eine
Großbaustelle, die Rückverlegung des Rheindeichs, begonnen. Und daran
könnte sich 2015 der autobahnmäßige Ausbau der B 288
anschließen.
Was es mit
Letzterem auf sich hat, darüber informierte Joachim
van Bebber vom Landesbetrieb Straßenbau NRW jetzt die Bezirksvertretung. Der
Landesbetrieb ist vom Bundesverkehrsministerium
mit der
Vorplanung beauftragt.
Allein die Verkehrsprognose für die B 288 lässt aufhorchen: 2006 wurden dort bis zu 26 000 Fahrzeug-Bewegungen am Tag gezählt.
„Das ist für den zweispurigen Abschnitt östlich
von Mündelheim schon die Obergrenze", erklärte van Bebber. Ohne Ausbau zur Autobahn werde bis 2020 mit einem Anstieg auf 34 000 Fahrzeuge (plus 31 %),
>>2010 ist dann ein Jahr
Zei für die politischen Duskussionen <<

Die Aufnahme der B 288, von Osten her
gesehen, zeigt die Ausbaustrecke auf Duisburger Gebiet bis zum Rhein. Sie macht
aber auch anschaulich,
in welchem Maß die Fernstraße heute Mündelheim zerschneidet. Luftbilder (2): Hans Blossev
gerechnet, mit Ausbau zur Autobahn sogar mit 43 000 Fahrten (plus 65
%).
Trotzdem, so
van Bebber, stünden sich die Mündelheiser mit
Autobahn besser, jedenfalls beim Lärmschutz. Ohne Autobahn wäre der Bund nur zur Lärmsanierung verpflichtet,
müsste dafür sorgen, dass es tagsüber keinen Durchschnitts-Lärmpegel über 70 Dezibel (A) gäbe (das entspricht dem Innengeräusch eines
Mittelklasse-Pkw bei Tempo 130). „Beim Autobahnbau dagegen gilt der Vorsorgewert von 59 dB(A)." Das entspricht im Pkw Tempo 50.
Auch zum Zeitplan erhielten die Bezirksvertreter Auskunft:
2010 soll, so van Bebber, die Vorplanung mit dem
Ministerium erörtert werden. „2010 ist
dann ein Jahr Zeit für die politische
Diskussion". 2011 sollen Vorentwürfe für die drei Abschnitte von Huckingen bis zum Rhein, für die Rheinquerung und für den
Anschluss an die A 57 in Krefeld erstellt werden. Ist dann die Finanzierung gesichert, könnte Ende 2012 mit dem Planfeststellungsverfahren
begonnen werden. Van Bebber: „Dann könnte 2015 der Erste Spatenstich
erfolgen." 89 Mio Euro waren 2003 für das
Projekt vorgesehen. „Dafür wird nicht mal
die Rheinquerung zu machen sein", vermutete der Referentjetzt. Aber: „Wir müssen die für den Bund
günstigste Lösung finden." Vor allem die heutige Lage der Uerdinger
Brücke bestimmt dabei die Möglichkei‑
»Das wäre
städtebaulich
eine Katastrophe«
ten der
Planer. Sie steht unter Denkmalschutz.
Entweder wird sie für die Aufnahme einer Fahrtrichtung der Autobahn
verwendet oder nur für Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dann würde nördlich von ihr ein
Brückenneubau die gesamte Autobahn aufnehmen.
Vertreter der SPD und Mündelheiser Bürger ließen keinen Zweifel daran, dass für sie nur eine Untertunnelung in Höhe
Mündelheim in Betracht kommt, um der Zerschneidung des Ortes ein Ende zu
machen. Van Bebber brachte das auf die Formel
„Trog oder Tunnel". Auf den ersten Blick sei der Verlauf in
Tieflage, als Trog, günstiger als ein mindestens 300 Meter langer Tunnel. Aber angesichts erforderlicher
Lärmschutzwände von sieben Metern Höhe (van
Bebber: „Das wäre städtebaulich eine
Katastrophe") könnte die Rechnung am Ende an‑
»Lassen Sie
es uns
zu Ende planen«
ders aussehen. „Lassen Sie
es uns zu Ende planen." Sein Rat: Früh
das Gespräch in Berlin suchen.
Für die wichtige Anbindung
über den „Mannesmann-Acker", die künftige gemeinsame
Anschlussstelle für Mündelheim und Serm,
gilt, dass dafür wegen der dortigen Fledermäuse
und der zu erhaltenden Rangiergleise von HKM nur ein schmaler Streifen
zur Verfügung steht.
HINTERGRUND
Der Bundesverkehrswegeplan
Von
2003 stammt der gültige Bundesverkehrswegeplan, das Planungsinstrument des Bundes für Straßen, Schienen und Wasserwege
für den Zeitraum 2010 bis 2015. Er enthält Bedarfspläne, in denen die
einzelnen Projekte als „vordringlicher
Bedarf' oder als „weiterer Bedarf" gekennzeichnet sind.
Konkretisiert wird der Verkehrswegeplan durch das Fernstraßenausbaugesetz von 2004.
Der Ausbau der B 288 zur
A 524 westlich von Huckingen
ist darin als „weiterer Bedarf" vorgesehen. Sollte er ab 2015
hoch gestuft werden, kann ab
2012 konkret
geplant werden.

Die Uerdinger Rheinbrücke legt den
Verlauf auch der künftigen Autobahn fest, steht sie doch unter Denkmalschutz.