Trog oder Tunnel   
Quelle:   Süd vom 10.10.2009

Auf diese Alternativen läuft die Auseinandersetzung beim autobahnmäßigen Ausbau der B 288 in Mündelheim hinaus

 

Martin Kleinwächter

Mündelheim stehen schwieri­ge Zeiten bevor, möglicher­weise zehn Jahre Dauerbau­stelle. Denn spätestens im nächsten Jahr wird eine Groß­baustelle, die Rückverlegung des Rheindeichs, begonnen. Und daran könnte sich 2015 der autobahnmäßige Ausbau der B 288 anschließen.

Was es mit Letzterem auf sich hat, darüber informierte Joachim van Bebber vom Lan­desbetrieb Straßenbau NRW jetzt die Bezirksvertretung. Der Landesbetrieb ist vom Bundesverkehrsministerium

mit der Vorplanung beauf­tragt.

Allein die Verkehrsprogno­se für die B 288 lässt aufhor­chen: 2006 wurden dort bis zu 26 000 Fahrzeug-Bewegungen am Tag gezählt. „Das ist für den zweispurigen Abschnitt östlich von Mündelheim schon die Obergrenze", er­klärte van Bebber. Ohne Aus­bau zur Autobahn werde bis 2020 mit einem Anstieg auf 34 000 Fahrzeuge (plus 31 %),

>>2010 ist dann ein Jahr
Zei für die politischen Duskussionen <<

 

Die Aufnahme der B 288, von Osten her gesehen, zeigt die Ausbaustrecke auf Duisburger Gebiet bis zum Rhein. Sie macht aber auch anschaulich, in welchem Maß die Fernstraße heute Mündelheim zerschneidet.  Luftbilder (2): Hans Blossev

 

gerechnet, mit Ausbau zur Au­tobahn sogar mit 43 000 Fahr­ten (plus 65 %).

Trotzdem, so van Bebber, stünden sich die Mündelhei­ser mit Autobahn besser, je­denfalls beim Lärmschutz. Ohne Autobahn wäre der Bund nur zur Lärmsanierung verpflichtet, müsste dafür sor­gen, dass es tagsüber keinen Durchschnitts-Lärmpegel über 70 Dezibel (A) gäbe (das entspricht dem Innengeräusch eines Mittelklasse-Pkw bei Tempo 130). „Beim Auto­bahnbau dagegen gilt der Vor­sorgewert von 59 dB(A)." Das entspricht im Pkw Tempo 50.

Auch zum Zeitplan erhiel­ten die Bezirksvertreter Aus­kunft: 2010 soll, so van Beb­ber, die Vorplanung mit dem Ministerium erörtert werden. „2010 ist dann ein Jahr Zeit für die politische Diskussion". 2011 sollen Vorentwürfe für die drei Abschnitte von Hu­ckingen bis zum Rhein, für die Rheinquerung und für den An­schluss an die A 57 in Krefeld erstellt werden. Ist dann die Fi­nanzierung gesichert, könnte Ende 2012 mit dem Planfest­stellungsverfahren begonnen werden. Van Bebber: „Dann könnte 2015 der Erste Spaten­stich erfolgen." 89 Mio Euro waren 2003 für das Projekt vorgesehen. „Dafür wird nicht mal die Rheinquerung zu ma­chen sein", vermutete der Re­ferentjetzt. Aber: „Wir müssen die für den Bund günstigste Lösung finden." Vor allem die heutige Lage der Uerdinger Brücke be­stimmt dabei die Möglichkei

»Das wäre
städtebaulich
eine Katastrophe«

ten der Planer. Sie steht unter Denkmalschutz. Entweder wird sie für die Aufnahme ei­ner Fahrtrichtung der Auto­bahn verwendet oder nur für Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftliche Fahrzeu­ge. Dann würde nördlich von ihr ein Brückenneubau die ge­samte Autobahn aufnehmen.

Vertreter der SPD und Mün­delheiser Bürger ließen kei­nen Zweifel daran, dass für sie nur eine Untertunnelung in Höhe Mündelheim in Be­tracht kommt, um der Zer­schneidung des Ortes ein Ende zu machen. Van Bebber brach­te das auf die Formel „Trog oder Tunnel". Auf den ersten Blick sei der Verlauf in Tiefla­ge, als Trog, günstiger als ein mindestens 300 Meter langer Tunnel. Aber angesichts erfor­derlicher Lärmschutzwände von sieben Metern Höhe (van Bebber: „Das wäre städtebau­lich eine Katastrophe") könn­te die Rechnung am Ende an‑

»Lassen Sie
es uns
zu Ende planen«

ders aussehen. „Lassen Sie es uns zu Ende planen." Sein Rat: Früh das Gespräch in Berlin suchen.

Für die wichtige Anbindung über den „Mannesmann-Acker", die künftige gemein­same Anschlussstelle für Mün­delheim und Serm, gilt, dass dafür wegen der dortigen Fle­dermäuse und der zu erhalten­den Rangiergleise von HKM nur ein schmaler Streifen zur Verfügung steht.

 

HINTERGRUND

Der Bundesverkehrswegeplan

Von 2003 stammt der gültige Bundesverkehrswegeplan, das Planungsinstrument des Bun­des für Straßen, Schienen und Wasserwege für den Zeit­raum 2010 bis 2015. Er ent­hält Bedarfspläne, in denen die einzelnen Projekte als „vordringlicher Bedarf' oder als „weiterer Bedarf" gekennzeichnet sind. Konkretisiert wird der Verkehrswegeplan durch das Fernstraßenausbau­gesetz von 2004. Der Ausbau der B 288 zur A 524 westlich von Huckingen ist darin als „weiterer Bedarf" vorgesehen. Sollte er ab 2015 hoch gestuft werden, kann ab 2012 kon­kret geplant werden.

Die Uerdinger Rheinbrücke legt den Verlauf auch der künftigen Autobahn fest, steht sie doch unter Denkmalschutz.