Einwendungen eines Mündelheimer Bürgers - als Vorlage/Anhaltspunkt zur Verfügung gestellt:

 

 

Ihr Adresse   

 

An

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 54

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

 

 

Betreff:

Einwendungen nach §73, Abs.4 VwVfG NRW gegen die Planunterlagen der Stadt Duisburg für die Deichnanierung / - Rückverlegung „Mündelheimer Rheinbogen“ zwischen Düsseldorf-Bockum und Duisburg-Ehingen, Rheinstrom-km 759,2 bis 768,5, rechtes Ufer.

Aktenzeichen: 54.20.02-003/04

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erhebe ich zur Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen durch die o.a. Maßnahme folgende Einwendungen:

1.     Neubau der B288.

 

Der Neubau der B288 im Bereich Kegelstrasse bis zur Rheinbrücke kann als Neubau laut der „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97“ bezeichnet werden. Zitat: „Bau von Straßen im Sinne des § 41 BImSchG ist der Neubau. Von einem Neubau ist auch dann auszugehen, wenn eine bestehende Trasse auf einer längeren Strecke verlassen wird. Maßgeblich ist das räumliche Erscheinungsbild im Gelände.“.

 

Im vorliegenden Fall werden verschiedene Eingriffe vorgenommen:

·        Die Neigung der Straße wird geändert (angepasst an Geschwindigkeiten bis 120 km/h)

·        Der Radius der Straße wird geändert (angepasst an Geschwindigkeiten bis 120 km/h), d.h. die bestehende Trasse wird auf einer längeren Strecke verlassen.

·        Die Höhenlage wird verändert durch die Auframpung und Aufständerung der B288, d.h. es wird das räumliche Erscheinungsbild im Gelände wesentlich verändert.

·        Die Straße erhält einen separaten Fahrradweg (derzeit nicht vorhanden, bzw. der Standstreifen wird als Radweg mitbenutzt.

·        Die Straße wird für den Autobahnausbau vorbereitet

 

Durch die geplanten Maßnahmen wird das räumliche Erscheinungsbild im Gelände wesentlich verändert. Der Eingriff zielt auf eine Steigerung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit ab (Vorbereitung Autobahn).

Forderung: Es müssen Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden nach dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) § 41 ff.

 

Laut den Planungsunterlagen wurde eine schallschutztechnische Untersuchung durchgeführt.

Schalltechnisch ergibt sich eine Änderung (Differenz) von 0,1 db(A), also eine Verschlechterung der Situation.

Dies widerspricht EU-Richtlinie 2002/49/EG (Atikel 1, Ziele). Zitat: „… Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufrieden stellend ist.“

Forderung: Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten und eines Aktionsplans nach EU-Richtlinie 2002/49/EG und Ergreifung von Lärmschutzmaßnahmen nach BImSchG § 41 ff.

 

Laut § 47 a BImSchG sollte es einen Lärmminderungsplan für das Gebiet geben. Zitat: „In Gebieten, in denen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind, haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden die Belastung durch die einwirkenden Geräuschquellen zu erfassen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen.“.

In der schallschutztechnischen Untersuchung zur vorliegenden Planung wird eine, wenn auch geringe, Erhöhung des Lärmpegels beschrieben. Die widerspricht einem „Lärmminderungsplan“.

Forderung: Ein Lärmminderungsplan nach §47a BImSchG muss aufgestellt werden; Ergreifung von Lärmschutzmaßnahmen nach BImSchG § 41 ff.

 

2.     Entwässerung des Oberflächenwassers der B288

 

In der Planung ist ein Regenrückhaltebecken mit Anschluss an die Mischkanalisation der Kegelstraße ausgewiesen.

Derzeit wird das Oberflächenwasser der B288 direkt neben der Straße versickert.

Der Mischwasserkanal der Kegelstraße ist derzeit schon zeitweise überlastet.

Begründung: Bei Starkregen führt der Kanal so viel Wasser, dass die Deckel der Straßeneinläufe / Schachtdeckel vom Abwasser hochgedrückt werden und später neben dem Schacht / Einlauf liegen.

Wird jetzt durch die Baumaßnahme zusätzlich noch weiteres Regenwasser in den Kanal geleitet, verschlimmert sich die bestehende Situation noch. Die Keller der Anwohner können voll Wasser laufen.

Forderung: Untersuchung des bestehenden Kanalstücks der Kegelstraße (Berechnungen / TV-Untersuchung) und Maßnahmen zum Schutz der Anwohner wie z.B.: Sanierung / Erneuerung des bestehenden Kanals mit Anpassung an die neuen Anforderungen, evtl. als Trennkanalisation oder Einbau von Rückschlagklappen in die Hausanschlüsse.

  

3.     Abholzung von Randbepflanzung

 

In den Planungsunterlagen sind die Gehölze (Sträucher und Bäume) südlich der jetzigen B288 (Randbepflanzung) für eine Abholzung vorgesehen. Da die B288 leicht nördlich verlegt wird, erscheint mir die Abholzung der Bäume nicht notwendig zu sein.

Forderung: Erhaltung der Bäume und Sträucher südlich der jetzigen B288; diese dienen derzeit als Sicht- / Staub- / und Lärmschutz; dies soll auch weiterhin so sein.

  

 

Vielen Dank an den Mündelheimer Bürger !!!