Thoben: Viele Kraftwerke gefährdet

Quelle:  / Wirtschaft vom 08.10.2009

Wirtschaftsministerin hält 18 Standorte in NRW für anfechtbar. Umweltschützer sehen aber hohe Hürden für Klagen

 

Theo Schumacher

Düsseldorf. Wirtschaftsminis­terin Christa Thoben (CDU) erteilte dem Landtag gestern juristischen Nachhilfeunter­richt. „Was nicht beklagt wur­de, ist noch lange nicht rechts­sicher", befand sie in der hitzi­gen Debatte um die Zukunft des teilweise gestoppten Koh­lekraftwerk-Neubaus in Dat­teln.

Anlass ihrer Erkenntnis: Nach dem drohenden Aus für das Milliardenprojekt des Energieversorgers EON muss die Landesregierung fürchten, dass bis zu 18 weitere Kraft­werks-Standorte vor Gericht gekippt werden könnten. Sie macht sich deshalb in aller Eile daran, den Landesentwick­lungsplan (LEP) neu zu regeln.

Laut Thoben sind elf der ge­fährdeten Projekte bereits am Netz, darunter das Braunkoh­le-Kraftwerk Niederaussem, aber auch Gaskraftwerke wie in Hürth oder Herdecke. Sie­ben weitere Projekte befinden sich im Bau, etwa das Steag­Kraftwerk Walsum, oder in der Planung wie der fünfte Block des Steag-Kraftwerks Herne. Legt man das Datteln-Urteil des Oberverwaltungsge­richts Münster zugrunde, räumte Thoben ein, „so be­steht an diesen Standorten überall Klagerecht." Ihr Haus spricht von „rechtlichen Män­geln, die man heilen muss".

Zwar stünden die seit 1995 in Betrieb genommenen Kraft­werke auf genehmigten Stand­orten, sie seien aber nicht durch den LEP abgesichert. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), der den Stopp des Projekts in Datteln erwirkt hatte, sieht darin einen Hebel, um auch andere Kraft­werke zu blockieren. Thoben, die den Entwurf für einen neu­en LEP erarbeiten lässt, will nun die Regelungen für den Energiebereich vorziehen, um so weiteren Klagen einen Rie­gel vorzuschieben.

Ob der Schnellschuss er­folgreich sein wird, darüber sind die Meinungen geteilt. Kein Gericht würde über eine Klage gegen einen Kraftwerks-Standort entscheiden, solange das ministerielle LEP-Verfah­ren nicht abgeschlossen ist, gibt man sich in Düsseldorf überzeugt. Ganz anders sehen das die Naturschützer. Wenn etwa in Datteln die Gesetzes­lage „nachträglich den Wün­schen von Eon angepasst wird", sagte Thomas Krämer­kämper (BUND) dieser Zei­tung, würde das gesamte Ge­nehmigungsverfahren „ad ab­surdum geführt".

Für den BUND steht fest, dass das Land „reihenweise Gesetzesverstöße" begangen hat. Gegen einige der von Tho­ben genannten Projekte wie das Trianel-Kraftwerk in Lü­nen wird bereits geklagt. Den­noch sieht Krämerkämper vor weiteren Klagen hohe Hür­den.