Mitteilungsvorlage 10-0974
Aktuelle Mitteilungen zu dem Planfeststellungsverfahren gem. § 31 WHG zum Bau eines
Kohlehafens mit Umschlaganlagen in Krefeld-Uerdingen, Antragstellerin ist die Hafen
Krefeld GmbH & Co. KG

 

Quelle: http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20055457&voselect=20048752

 

 

Die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG beabsichtigt, den Hafen Krefeld-Uerdingen nach Norden zu erweitern. Es soll die Möglichkeit zum Umschlag von mindestens 2,4 Mio. t/a an Schüttgütern geschaffen werden. Das Vorhaben soll also im unmittelbaren Grenzbereich zur Stadt Duisburg durchgeführt werden.


Es sollen dort künftig 2,4 Mio. t/a an Kohle für das geplante Steinkohlekraftwerk umgeschlagen werden.


Bei dem Vorhaben handelt sich um ein planfeststellungspflichtiges Vorhaben nach § 31 WHG mit UVP-Pflicht, da die Erweiterung des Hafens mit einem Umbau am Gewässer verbunden ist und die Schiffe, die den Hafen anlaufen, mehr als 1350 t Ladekapazität aufweisen werden.


Die Vorhabensträgerin hat der Genehmigungsbehörde nach der Durchführung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung einen Antrag vorgelegt.
Der Untersuchungsumfang wurde vorab mit den beteiligten Behörden beim Scoping-Termin am 17.09.2009 festgelegt. Als betroffene, benachbarte Kommune hat auch die Stadt Duisburg an dem Termin teilgenommen und ihre Erwartungen vorgetragen.


Die Planunterlagen zu diesem Verfahren, einschließlich der Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, sind öffentlich auszulegen. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird das Verfahren in ihrem Amtsblatt am 27.05.2010 und im Amtsblatt der Stadt Duisburg am 31.05.2010 sowie in den örtlichen Tageszeitungen bekannt machen.
Die Antragsunterlagen können interessierte Duisburger Bürger/innen in der Zeit vom 07.06.2010 bis zum 07.07.2010 im Bezirksamt Rheinhausen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr montags bis freitags einsehen.


Bis spätestens zum 21.07.2010 (einschließlich), also zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, schriftlich oder zur Niederschrift bei der o. g. Auslegungsstelle oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf, – Dezernat 54 -, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf (unter Angabe des Aktenzeichens: 54.04.01.21- ) Einwendungen erheben. Die  Einwendungen sind eingehend zu begründen.


Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen oder das Verfahren verzögern.Die Stadt Duisburg wird die Antragsunterlagen prüfen und ihre Stellungnahme abgeben.

Über das Vorhaben und die Ergebnisse der Prüfungen wird zeitnah informiert.