Mitteilungsvorlage
10-0974
Aktuelle Mitteilungen zu dem
Planfeststellungsverfahren gem. § 31 WHG zum Bau eines
Kohlehafens mit Umschlaganlagen in Krefeld-Uerdingen, Antragstellerin ist die
Hafen
Krefeld GmbH & Co. KG
Quelle: http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20055457&voselect=20048752
Die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG beabsichtigt, den
Hafen Krefeld-Uerdingen nach Norden zu erweitern. Es soll die Möglichkeit zum
Umschlag von mindestens 2,4 Mio. t/a an Schüttgütern geschaffen werden. Das
Vorhaben soll also im unmittelbaren Grenzbereich zur Stadt Duisburg
durchgeführt werden.
Es sollen dort künftig 2,4 Mio. t/a an Kohle für das geplante
Steinkohlekraftwerk umgeschlagen werden.
Bei dem Vorhaben handelt sich um ein planfeststellungspflichtiges Vorhaben nach
§ 31 WHG mit UVP-Pflicht, da die Erweiterung des Hafens mit einem Umbau am
Gewässer verbunden ist und die Schiffe, die den Hafen anlaufen, mehr als 1350 t
Ladekapazität aufweisen werden.
Die Vorhabensträgerin hat der Genehmigungsbehörde nach der Durchführung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
einen Antrag vorgelegt.
Der Untersuchungsumfang wurde vorab mit den beteiligten Behörden beim Scoping-Termin am 17.09.2009 festgelegt. Als betroffene,
benachbarte Kommune hat auch die Stadt Duisburg an dem Termin teilgenommen und
ihre Erwartungen vorgetragen.
Die Planunterlagen zu diesem Verfahren, einschließlich der Unterlagen für die
Umweltverträglichkeitsuntersuchung, sind öffentlich auszulegen. Die
Bezirksregierung Düsseldorf wird das Verfahren in ihrem Amtsblatt am 27.05.2010
und im Amtsblatt der Stadt Duisburg am 31.05.2010 sowie in den örtlichen
Tageszeitungen bekannt machen.
Die Antragsunterlagen können interessierte Duisburger Bürger/innen in der Zeit
vom 07.06.2010 bis zum 07.07.2010 im Bezirksamt Rheinhausen in der Zeit von
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr montags bis freitags einsehen.
Bis spätestens zum 21.07.2010 (einschließlich), also zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist,
kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, schriftlich oder
zur Niederschrift bei der o. g. Auslegungsstelle oder bei der Bezirksregierung
Düsseldorf, – Dezernat 54 -, Cecilienallee 2 in 40474
Düsseldorf (unter Angabe des Aktenzeichens: 54.04.01.21- ) Einwendungen
erheben. Die Einwendungen sind eingehend
zu begründen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, sofern sie
nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen oder das Verfahren verzögern.Die Stadt Duisburg wird die Antragsunterlagen
prüfen und ihre Stellungnahme abgeben.
Über das Vorhaben und die Ergebnisse der Prüfungen wird
zeitnah informiert.