Gerangel um den
Zipfel
Quelle:
vom 18.01.2010, Ingo Blazejewski

Duisburg-Rheinhausen/ Krefeld. Die Stadt Duisburg darf beim
umstrittenen Kohlekraftwerk in Uerdingen mitreden: Kühlwasserrohre und
Förderband laufen über Hohenbudberger Gebiet.
Ein kleiner
Zipfel des Duisburger Stadtgebiets sorgt dafür, dass jetzt auch die Stadt
Duisburg mitten im Genehmigungsverfahren für das umstrittene
Steinkohlekraftwerk direkt an der Grenze zu Uerdingen steckt. Denn wie den Plänen des Kraftwerksbauers Trianel zu entnehmen ist, verläuft sowohl die unterirdische
Kühlwasserleitung über diese Grünfläche, als auch der Rohrgurtförderer für die
Kohleanlieferung. Dafür ist im Genehmigungsprozess das „gemeindliche
Einvernehmen” der Stadt Duisburg nötig. Was den Krefelder Rat in dieser
Woche nachhaltig beschäftigt hat, steht damit jetzt auch in Duisburg auf der
Tagesordnung. Am 25. Januar muss sich der Rat entscheiden, ob er dem Verlauf
der Leitung und des Förderbands zustimmt.
Dass die Duisburger Politik den Weg für den Kraftwerksbau ebenso
ebnet wie die Krefelder ist äußerst zweifelhaft. Schon die Chefs von Trianel und vom Chempark
wunderten sich in der Vergangenheit darüber, dass der Protest gegen die
750-Megawatt-Anlage in Duisburg größer als in Krefeld selbst zu sein scheint.
Die Ablehnung hat sich zumindest in der Bezirksvertretung Rheinhausen bereits
deutlich zementiert.
Plan sieht an der Stelle
Ausgleichspflanzungen vor
Das Gremium fasste am Donnerstag Abend
einstimmig den Beschluss, dem Milliardenprojekt das „gemeindliche Einvernehmen”
von Duisburger Seite zu versagen. Allein die CDU wollte sich an der Abstimmung
nicht beteiligen. Fraktionschef Ferdi Seidelt
denunzierte das geplante Kraftwerk zwar in der Vergangenheit oft genug als
„Klimakiller” und „Drecksschleuder”, ebenso hatte aber
CDU-Ratsfrau Gabi Partenheimer deutlich ihre
Unterstützung zu dem Projekt signalisiert.
Freilich ist der Rheinhauser Beschluss nur eine Empfehlung
an den Rat. Wie sich die Fraktionen in anderthalb Wochen entscheiden werden,
ist offen, weil die Duisburger Beteiligung an dem Genehmigungsprozess den
meisten Politikern noch gar nicht bekannt ist. Und auch im Rathaus arbeitet man
noch an der entsprechenden Vorlage.
„Zu dem ganzen Thema hatte man sich aus Duisburg ja
bisher nicht positiv geäußert”, sagt Susanne Stölting,
Referentin des Umweltdezernenten. Weil das Papier noch intern beraten wird,
will sie sich nicht zu den Inhalten äußern. Dass die Leitungen rund 200 Meter
über Duisburger Gebiet laufen, weiß die Stadt erst sicher, seit im Dezember die
Aufforderung zum gemeindlichen Einvernehmen der Bezirksregierung Düsseldorf
eintrudelte. Im Sommer 2009 hatte es zwar Gespräche zwischen der Stadt und
Projektbetreibern gegeben, dabei sei allerdings noch von
„Überlegungen” die Rede gewesen.
Der Flächenzipfel ist Teil des Gewerbegebiets Hohenbudberg, der betroffene Bereich wird für Ausgleichspflanzungen
genutzt, die auch im Bebauungsplan festgeschrieben sind.
Am Ende bleibt die Frage, ob man dem Kraftwerksbauer Knüppel
zwischen die Beine werfen will oder nicht. Und: Wie gewichtig ist das
Instrument des gemeindlichen Einvernehmens? Was passiert, wenn Duisburg
ablehnt? Ob die Bezirksregierung der Ablehnung folgt, komme auf die Begründung
an, sagt Stölting.
Der
Fall hängt im Zweifel dann an juristischen Feinheiten. Ablehnen darf die
Gemeinde nur aus bestimmten Gründen, zum Beispiel wenn das Vorhaben den
Grundzügen der ausgewiesenen Planung widerspricht. Laut Gesetz kann die
Bezirksregierung nur ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen ersetzen..
In Krefeld reicht das Einvernehmen nicht aus
In Düsseldorf will sich die Genehmigungsbehörde nach dem
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass den
Bau des Kraftwerks in Datteln kippte, offenbar auf alle Eventualitäten
absichern. Einen Tag nachdem der Krefelder Rat sein Einvernehmen erteilt hatte,
forderte die Bezirksregierung bereits von den Krefeldern eine weitergehende
Stellungnahme, ob die alten Bebauungspläne auch wasserdicht sind oder ob sie an
das Projekt angepasst werden müssen.
Auf einem ganz anderem Blatt steht,
ob die Stadt Duisburg es dem Unternehmen später überhaupt gestattet,
tatsächlich die Leitungen auf ihrem Grundstück zu verlegen. „Darüber wird
in der Regel ein Vertrag geschlossen”, sagt Stölting.
Anders als bei der CO-Pipeline, für die der Landtag ein Enteignungsgesetz
beschlossen hat, können sich Currenta und Trianel nicht über den Willen der Grundstücksbesitzer
hinwegsetzen.
Sollte Trianel mit seinen Plänen
in Duisburg auf Widerstand stoßen, bleibt dem Unternehmen noch eine andere
Möglichkeit: Es verlegt den Verlauf der Kühlwasserleitung und des Förderbands
auf eine andere Strecke, die auf Krefelder Stadtgebiet liegt.
Und
dann wäre die Stadt Duisburg, obwohl nur wenige Meter vom Kraftwerk entfernt,
beim Genehmigungsprozess wieder komplett aus dem Rennen.