CO-Leitung zu Bayer in Uerdingen  
Anregung/Beschwerde nach $24 GO NW

An den
Rat der Stadt Duisburg
z.Hd. Herrn Adolf Sauerland

Einhaltung der Auflagen für die Errichtung von Versorgungsleitungen im Duisburger Süden
Anregung / Beschwerde nach §24 GO NW


Sehr geehrter Herr Sauerland,
dem bzw. den Errichter(n) von Versorgungsleitungen im Duisburger Süden, konkret Erdgas- und CO-Leitungen, wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens seitens der Genehmigungsbehörde Auflagen erteilt.
Die Leitungen verlaufen nahe der Wohnbebauung in Duisburg-Mündelheim und quer durch landwirtschaftliche Flächen, die für Freizeitaktivitäten genutzt werden und der Naherholung dienen, außerdem wird die B288 mehrfach gekreuzt.
Wir bitten um Informationen zum Inhalt der erteilten Auflagen sowie die Nachweise über die Erfüllung der Auflagen bei der Genehmigungsbehörde einzufordern und dem Bürgerverein Mündelheim zur Kenntnis zu geben.
Insbesondere möchten wir über die Einhaltung der folgenden Paragrafen des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) informiert werden, wenn schon die Verlegung der Leitungen nicht mehr gestoppt werden kann:

§22    Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse,
§24    Pflichten der Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen, von denen besondere Gefahren ausgehen und
§24a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen

Mit der Veröffentlichung und Weitergabe unserer Eingabe an die betroffenen Stellen erklären wir uns grundsätzlich einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen
K.D. Drechsler, 1. Vorsitzender                           K.Lippert, Geschäftsführer