CO-Leitung zu
Bayer in Uerdingen
Anregung/Beschwerde nach $24 GO NW
An den
Rat der Stadt Duisburg
z.Hd. Herrn Adolf Sauerland
Einhaltung der Auflagen
für die Errichtung von Versorgungsleitungen im Duisburger Süden
Anregung / Beschwerde nach §24 GO NW
Sehr geehrter Herr Sauerland,
dem bzw. den Errichter(n) von Versorgungsleitungen im Duisburger
Süden, konkret Erdgas- und CO-Leitungen, wurden im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens seitens der Genehmigungsbehörde
Auflagen erteilt.
Die Leitungen verlaufen nahe der Wohnbebauung in
Duisburg-Mündelheim und quer durch landwirtschaftliche Flächen,
die für Freizeitaktivitäten genutzt werden und der Naherholung
dienen, außerdem wird die B288 mehrfach gekreuzt.
Wir bitten um Informationen zum Inhalt der erteilten Auflagen
sowie die Nachweise über die Erfüllung der Auflagen bei der
Genehmigungsbehörde einzufordern und dem Bürgerverein
Mündelheim zur Kenntnis zu geben.
Insbesondere möchten wir über die Einhaltung der folgenden
Paragrafen des Gesetzes über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung (FSHG) informiert werden, wenn schon die Verlegung
der Leitungen nicht mehr gestoppt werden kann:
§22 Vorbereitung für Schadens- und
Großschadensereignisse,
§24 Pflichten der Betreiber von Anlagen oder
Einrichtungen, von denen besondere Gefahren ausgehen und
§24a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit
gefährlichen Stoffen
Mit der Veröffentlichung und Weitergabe unserer Eingabe an die betroffenen Stellen erklären wir uns grundsätzlich einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
K.D. Drechsler, 1.
Vorsitzender
K.Lippert, Geschäftsführer