Alles lässt sich nachträglich heilen

 

Quelle:  vom 08.10.2009

 

Antworten der Landesregierung auf die Fragen der Grünen zur Kampfmittelfreiheit im Umweltausschuss des NRW-Landtags

 

Auf die Fragen der Grünen antwortete die Landesregierung: Erst 2006 habe für den gesamten Trassenverlauf eine Luftbildauswertung durchgeführt werden können. Wo es Sondierungen gegeben habe, sei der Kampfmittelbeseitigungsdienst damit befasst gewesen.

Beim Fund in Rahm im Juni 2007 habe es sich nicht um eine „Bombe" gehandelt, sondern um ein Artillerie-Geschoss. Dort und in Serm habe es keinen Baustopp gegeben, weil die Ergebnisse der Sondierungen keinen Anlass dafür geboten hätten. Aktuell habe man von einem Baustopp deshalb abgesehen, weil die Bauarbeiten nahezu abgeschlossen sind.

Kein „Vorfall"

Bisher noch nicht untersucht seien im Duisburger Süden eine Fläche mit starkem Beschuss, ein Bombenblindgängerverdachtspunkt, eine Stellung und drei Laufgrabensysteme. Ihre Überprüfung sei im Nachhinein technisch möglich. Allerdings müsste dabei ausgeschlossen werden, dass die Messgeräte auf Metalle der Leitungen reagieren. Deshalb würden zusätzlich zum Standardverfahren Geo-

radar und Elektromagnetik eingesetzt. „Gibt es keine eindeutige Aussage zur Kampfmittelfreiheit, werden die Verdachtsflächen mit einer Aufgrabung geprüft", so die Regierung. Die vor Baubeginn unterlassenen Untersuchungen will die Landesregierung nicht als „Vorfall" bezeichnen. mkw