Alles
lässt sich nachträglich heilen
Quelle:
vom
08.10.2009
Antworten der Landesregierung
auf die Fragen der Grünen zur Kampfmittelfreiheit im Umweltausschuss des
NRW-Landtags
Auf die Fragen der Grünen antwortete die Landesregierung: Erst
2006 habe für den gesamten Trassenverlauf eine Luftbildauswertung durchgeführt
werden können. Wo es Sondierungen gegeben habe, sei der
Kampfmittelbeseitigungsdienst damit befasst gewesen.
Beim Fund in Rahm im Juni 2007 habe es sich nicht um eine
„Bombe" gehandelt, sondern um ein Artillerie-Geschoss. Dort und in Serm habe es keinen Baustopp gegeben, weil die Ergebnisse
der Sondierungen keinen Anlass dafür geboten hätten. Aktuell habe man von einem
Baustopp deshalb abgesehen, weil die Bauarbeiten nahezu abgeschlossen sind.
Kein „Vorfall"
Bisher noch nicht untersucht seien im Duisburger Süden
eine Fläche mit starkem Beschuss, ein Bombenblindgängerverdachtspunkt, eine
Stellung und drei Laufgrabensysteme. Ihre Überprüfung sei im Nachhinein
technisch möglich. Allerdings müsste dabei ausgeschlossen werden, dass die
Messgeräte auf Metalle der Leitungen reagieren. Deshalb würden zusätzlich zum
Standardverfahren Geo-
radar und Elektromagnetik eingesetzt.
„Gibt es keine eindeutige Aussage zur Kampfmittelfreiheit, werden die
Verdachtsflächen mit einer Aufgrabung geprüft", so die Regierung. Die vor
Baubeginn unterlassenen Untersuchungen will die Landesregierung nicht als
„Vorfall" bezeichnen. mkw