Das Luftbild muss genügen

Quelle:  vom 08.10.2009

CO-Pipeline: Für Verdachtsflächen für Munitionsfunde aus dem Zweiten Weltkrieg sind alliierte Luftaufnahmen maßgebend

 

Martin Kleinwächter

Umfassend hat die Landesre­gierung jetzt dem Umweltaus­schuss des Landtags in Sachen CO-Pipeline Bericht erstattet (wir berichteten).

Danach erfolgt die Prüfung auf Kampfmittelfreiheit auf der 68-Kilometer-Trasse bei Bedarf zweistufig: Zunächst würden anhand von Luftbil­dern der Alliierten Einschlag-stellen von Sprengkörpern am Boden ermittelt. „Liegen in der Luftbildauswertung keine Hinweise auf Kampfmittel vor, gilt die Fläche als nach dem Stand der Technik und ohne auffällige Befunde untersucht

Das Artillerie-Geschoss auf der Baustelle in Rahm-West am 14. Ju­p ni 2007.        
Foto: privat

und damit als ,kampfmittel-frei', so dass keine weiteren Maßnahmen durchzuführen sind", heißt es in der Sitzungs­vorlage. Allerdings könnten auf diese Weise nicht alle tat­sächlich betroffenen Flächen ermittelt werden, da nicht alle Luftbilder vorliegen, bei Schlechtwetter keine Aufnah­men von Luftangriffen ge­macht wurden und kleinere Kampfmittel aus der Luft nicht zu erkennen seien.

Für die so definierten Verdachtsflächen gelte, dass vor ­ Baubeginn weitere Untersu­chungen durchgeführt werden müssten. Je nach Art der ver­muteten Kampfmittel würden unterschiedliche Verfahren eingesetzt, im Regelfall die so genannte Geomagnetik. Erst nach derartigen Untersuchun­gen und nach Räumung vorge­fundener Kampfmittel würde eine Verdachtsfläche als „kampfmittelfrei" bezeichnet. . Von einer nötigen Detekti­on fünf Meter beiderseits der gesamten Trasse, wie von Bernd Hamacher, dem Presse­sprecher der Bezirksregie­rung, vor Wochen beschrie­ben, ist in dem Papier keine Rede. Weitere Flächen wür‑

»Immer eine Aussage: ,Keine Munition gefunden'«

den nur zusätzlich abgesucht, wenn dort Kampfmittel gefun­den würden, heißt es vielmehr. Sie würden entschärft, besei­tigt und die Umgebung auf weitere Kampfmittel abge­sucht.

Tatsächlich, so die Regie­rung, sei bei der CO-Pipeline 2006 der Rheindüker bei Mün­delheim entsprechend geprüft worden. Im Duisburger Süden sei der Kampfmittelbeseiti­gungsdienst 2007 zweimal bei Funden tätig geworden: am 14. Juni auf der Baustelle beim Rahm (Sprenggranate) und am 25. August bei Serm (zwei Brandbomben). Daraufhin durchgeführte weitere Sondie­rungen hätten keine Befunde ergeben.

Ende 2007 hätten Bayer und Wingas mitgeteilt, sie würden bei den Bauarbeiten laufend die Bescheinigungen zur Kampfmittelfreiheit einholen. Für die behördliche Überwa­chung der 2008 durchgeführ­ten Bauarbeiten habe es einen externen Sachverständigen  gegeben. „Dieser Bericht ent­hielt immer auch eine Aussage über Kampfmittel, nämlich dass ,keine Munition gefunden wurde“. Die förmliche Einholung der Bescheinigung sei mehr­fach bei Besprechungen von Bayer und Wingas zugesagt worden, zuletzt am 5. Juni. Da aber habe bereits festgestan­den, dass noch nicht für alle ermittelten Verdachtsflächen Bescheinigungen beantragt worden seien.

 

Bei der Verlegung in Rahm-West wurde am 14. Juni 2007 ein Geschoss gefunden. Luftbild: Hans Blossey