CO-Pipeline erneut von Gericht
untersagt
Quelle: RPO vom
26.05.2009
http://www.rp-online.de/public/article/712961/CO-Pipeline-erneut-von-Gericht-untersagt.html
und
Lokalzeit-Ausschnitt
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2009/05/26/lokalzeit-duisburg-co-pipeline.xml
Region
CO-Pipeline
erneut von Gericht untersagt
(RPO) Die
Bürgergruppen, die seit Monaten gegen die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline
von Bayer kämpfen, können am Dienstag einen weiteren Erfolg feiern. Die
Pipeline zwischen Krefeld-Uerdingen und Dormagen darf weiter nicht in Betrieb
genommen werden.
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Lichterumzug gegen die CO-Pipeline
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies am
Dienstag einen Eilantrag des Chemiekonzerns auf Inbetriebnahme der bereits
weitgehend fertiggestellten, rund 67 Kilometer langen
CO-Pipeline ab. Bayer und die Landesregierung wollen das Urteil nun prüfen.
Nach eingehender Prüfung seien die Richter zu
dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage der Pipeline durch
Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf von Anfang März "nicht
verbessert, sondern verschlechtert" habe, teilte das Gericht mit. Ein
ursprünglich vorgesehenes oberflächennahes Warnband hätte dem Behördenbeschluss
zufolge entfallen sollen. Auch die Reduzierung der Rohrwandstärke an
verschiedenen Stellen von 6,3 auf 5,6 Millimeter sei nicht akzeptabel.
Dadurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline
entscheidungserheblich abgesenkt worden, betonte das Gericht. Eine
abschließende Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Gegen
den Beschluss steht den Verfahrensbeteiligten die Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zu.
Der Start des Großprojekts war zuvor bereits
in zwei Beschlüssen des OVG Münster vorläufig verboten worden, der Bau der
Anlage jedoch nicht. Die Richter hatten unter anderem kritisiert, es sei
unklar, warum die CO-Pipeline eine derart große Bedeutung für die Allgemeinheit
habe, dass eine Enteignung von Privateigentum gerechtfertigt sei. Deshalb gaben
sie zwei Anwohnern recht.
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Proteste begleiten Bayer-Hauptversammlung
Bayer kündigte eine "eingehende
Prüfung" des Gerichtsbeschlusses an. Man sei "weiterhin von der
Sicherheit der Pipeline überzeugt", teilte Bayer MaterialScience
mit. Die Sicherheit der Rohrleitung setze Maßstäbe und gehe über die gesetzlichen
Vorschriften hinaus.
Ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums
betonte, man halte an der Zustimmung zu der Pipeline fest. Das Urteil werde
durch die Bezirksregierung geprüft. Dann werde über Reaktionen entschieden.
Der Landtag hatte Bayer 2006 mit einem
Enteignungsgesetz gestattet, Privatpersonen und Gemeinden zu enteignen. Dies
darf nach geltendem Recht nur passieren, wenn die damit verbundenen Maßnahmen
dem Allgemeinwohl dienen. Bayer braucht das Kohlenmonoxid nach eigenen Angaben,
um die Produktion des Kunststoffs Polycarbonat im Chemiepark in Uerdingen zu
gewährleisten. Bürger protestieren seit Monaten aus Angst vor Gasunfällen gegen
das Großprojekt.
Die Grünen forderten Bayer und die
Landesregierung auf, endgültig auf die CO-Pipeline zu verzichten. "Wir
fühlen uns bestätigt, dass die CO-Pipeline nicht mit dem Allgemeinwohl
verträglich ist und ein Katastrophenfall nicht beherrschbar wäre", sagte
der Umweltexperte der Landtagsfraktion, Johannes Remmel.
Auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte sich mehrfach skeptisch zu dem
Bayer-Vorhaben geäußert. Die Pipeline verläuft durch Steinbrücks
Wahlkreis Mettmann.
(AZ: 3 L 404/09)