Presse Information vom 27.
März 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Düsseldorf / Gegenantrag zur Hauptversammlung des Konzerns /
„grundsätzliche Ablehnung des Projekts“
Die BAYER AG will die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline von
Dormagen nach Krefeld in Betrieb nehmen, bevor die Gerichte endgültig über das
Projekt entschieden haben. Der Konzern hat nach Angaben eines Sprechers dazu in
der vergangenen Woche einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf
gestellt. Begründet wird das Ansinnen ausgerechnet mit dem im Herbst geänderten
Planfeststellungsbeschluss, obwohl dieser sicherheitstechnische
Verschlechterungen gegenüber den ursprünglichen Planungen beinhaltet.
Jan Pehrke
vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren
erklärt hierzu:
„Das
Oberverwaltungsgericht in Münster hat festgestellt, dass kein öffentliches
Interesse an dem Betrieb der Leitung besteht. Es
ist ein starkes Stück, wenn BAYER nun bei einer unteren Instanz, die bisher
alle Wünsche des Unternehmens willfährig umgesetzt hat, eine vorzeitige
Inbetriebnahme beantragt. Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Ablehnung des
Projekts: Das bisher geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid
nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden dürfen, muss erhalten
bleiben.“
Die Pipeline ist noch nicht
vollständig fertig gestellt. Auch ein Alarm-
und Gefahrenabwehrplan liegt noch nicht vor.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren
hat einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung
am 12. Mai eingereicht. Darin heißt es:
„Warum baut Bayer MaterialScience
nicht in Krefeld eine moderne CO-Produktionsanlage? Dadurch ließe sich die
Gefährdung der Bevölkerung entlang der Pipeline-Trasse vollständig vermeiden.“
Und weiter: „Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich
privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der
Pipeline gegenüber dem Bau einer neuen Produktionsanlage in Krefeld. Angesichts
der Vielzahl von Chemie-Unfällen im vergangenen Jahr – gerade auch an
Pipelines! – muss die Sicherheit der Bürger wieder in den Vordergrund
rücken.“
Der vollständige Gegenantrag findet sich auf der BAYER-homepage unter: www.hv2009.bayer.de/de/gegenantraege.aspx
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Inbetriebnahme der
Pipeline im Dezember 2007 bis zu einer endgültigen Entscheidung auf Eis gelegt,
die nächste Verhandlung soll im Sommer
geführt werden. In dem Urteil des OVG im Jahr 2007 hieß es: „Es fehlt eine vertiefte und
überzeugende Darstellung der Bedeutung, die die von der Firma BMS, einem
privaten Unternehmen, betriebene Rohrleitungsanlage für die Allgemeinheit habe,
um den staatlichen Zugriff auf das Eigentum Dritter zu rechtfertigen.“
weitere Informationen: www.cbgnetwork.org/1968.html