Kraft für den weiteren Kampf
Quelle: WAZ - Süd vom 31.12.2008


Kraft für den weiteren Kampf
31.12.2008 / Lokalausgabe
 

Großen Zulauf haben die Versammlungen der Bürgerinitiative COntra Pipeline nach wie vor. Foto: Archiv, Jürgen Metzendorf Von Martin Ahlers

Gern erinnern sich die Mitglieder der Initiative COntra Pipeline an das Jahresende 2007. Da sorgte der Entscheid des Oberverwaltungsgerichts Münster für Freude und Zuversicht in ihren Reihen. Klar war da: Kohlenmonoxid würde vorerst nicht durch die Leitung zwischen Uerdingen und Dormagen fließen, Bayer und die Bezirksregierung mussten nachbessern bei der Begründung zum Allgemeinwohl, der Trassenwahl und der Sicherheit der umstrittenen Pipeline. „Das war eine Schelte, sie haben Schulaufgaben bekommen", nennt das Erich Hennen, der Sprecher der BI.

Nach einem Jahr 2007 mit Aktionen und Demonstrationen kam 2008, was erfahrene Streiter in Bürgerinitiativen fürchten – die Phasen des Stillstandes in solchen oft zähen Verfahren. In denen es schwerfällt, Begeisterung aufrecht zu erhalten bei Sammlern von Unterschriften und Mahnwachen-Teilnehmern.

Fast ist man versucht, das Bild vom Stellungskrieg zu bemühen, in dem sich die Kontrahenten eingraben in ihren Schützengräben. Hier der Konzern, der betont, die Leitung sei sicher, dort die Gegner, die Enteignungen ablehnen, den Verzicht auf den Transport verlangen und fordern, CO nur am Ort des Verbrauchs zu produzieren.

Bewegung brachte Dr. Manfred Veenker, der das von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten fertigte. Einen Experten aus der „Champions-League" zu finden, war schwer genug, erinnert sich Hennen. „Als der Name Bayer fiel, haben einige abgewunken."

Auch der Fachmann aus Hannover sollte für die Pipeline-Gegner ein durchaus schwieriger Partner werden. „Wenn eine Leitung nach den Spielregeln gebaut wird, ist sie sicher und kann auch betrieben werden", war sein Credo mit Reibungspotenzial. Immerhin: Veenker stellte fest, dass die Leitung an 50 Stellen im Stadtgebiet nicht die Anforderungen der DIN ISO 16708 erfüllt. Ein Bau nach den Vorgaben dieser Norm als Voraussetzung für eine „sehr sichere Leitung" hatte auch das TÜV-Gutachten zum Planfeststellungsbeschluss genannt. Es gebe, bedauert Erich Hennen, „einen zentralen Fehler" im Gutachten: „Es fehlt der Hinweis, dass nach internationaler Erfahrung aus Pipeline-Unglücken zu einem großen Prozentsatz die Zerstörungen von oben erfolgten." Dennoch, letztlich bewertet auch die BI Veenkers Ergebnis positiv. „Weil die DIN ISO 16708 nicht einbezogen wurde, hat sich das Risiko vergrößert", betont Hennen. „Wenn Veenker diese 50 Stellen nicht gefunden hätte, hätte es wohl schlecht ausgesehen."

Dass Bayer – jedenfalls öffentlich – die Bedeutung des Gutachtens herunterspielte, es überraschte nicht. Das gilt auch für den „Ergänzungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss" – 85 Seiten und ein halbes Dutzend Gutachten legte die Bezirksregierung Mitte Oktober vor, um die Bedenken des OVG auszuräumen. „Ärgste Bedenken", sagt Erich Hennen, habe die BI zur Expertise des Bochumger Wirtschaftsprofessors Helmut Karl, die das Allgemeinwohl begründen soll. „Wir werden das schon bald mit einem Gegengutachten widerlegen."

Nun haben die Gerichte das Wort. Ob im Frühjahr das Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf beginnt oder Bayer zunächst versucht, mit einem Antrag auf sofortige Vollziehung auf Grundlage des Ergänzungsbeschlusses eine Betriebserlaubnis zu erreichen, steht noch nicht fest. Sicher ist wohl, was Hennen in einem Weihnachtsgruß an die Mitglieder der BI schreibt: „Wir werden auch im kommenden Jahr viel Kraft brauchen, um ungebrochen weiter zu kämpfen."