OVG
Münster untersagt Inbetriebnahme
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zwar den Weiterbau
der CO-Leitung gestattet, ihre Inbetriebnahme jedoch vorläufig
untersagt.
Zwei Anlieger hatten gegen die Enteignung ihrer Grundstücke
und für eine aufschiebende Wirkung der Entscheidung geklagt. Der
20.OVG-Senat gab der Klage statt.
Dabei sehen die Richter den Nutzen für das Allgemeinwohl der
Leitung nicht ausreichend begründet. Es fehle eine vertiefte und
überzeugende Darstellung um den staatlichen Zugriff auf Eigentum
Dritter zu rechtfertigen.
Das OVG hält jedoch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für
erforderlich, hatte aber keine grundsätzlichen
sicherheitstechnischen Bedenken.
Bis zur Entscheidung darüber ist der Betrieb wegen Risiken für
die Gesundheit nicht zumutbar.