OVG Münster untersagt Inbetriebnahme
 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zwar den Weiterbau der CO-Leitung gestattet, ihre Inbetriebnahme jedoch vorläufig untersagt.
Zwei Anlieger hatten gegen die Enteignung ihrer Grundstücke und für eine aufschiebende Wirkung der Entscheidung geklagt. Der 20.OVG-Senat gab der Klage statt.
Dabei sehen die Richter den Nutzen für das Allgemeinwohl der Leitung nicht ausreichend begründet. Es fehle eine vertiefte und überzeugende Darstellung um den staatlichen Zugriff auf Eigentum Dritter zu rechtfertigen.
Das OVG hält jedoch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für erforderlich, hatte aber keine grundsätzlichen sicherheitstechnischen Bedenken.
Bis zur Entscheidung darüber ist der Betrieb wegen Risiken für die Gesundheit nicht zumutbar.