Neun Klagen gegen die CO-Pipeline
Quelle: 17.08.2007 / Lokalausgabe /WAZ-Süd

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf informiert, dass gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für den Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline insgesamt neun Klagen anhängig sind.
Darunter sind die klagenden Städte Monheim und Ratingen, im Übrigen private Kläger. Außerdem sind zwei Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anhängig, die darauf gerichtet sind, eine Verwirklichung des Projektes bis zu einer späteren und endgültigen Entscheidung über diese Klagen zu verhindern.

Zwei weitere Klageverfahren richten sich gegen sogenannte Besitzeinweisungen, das heißt gegen Entscheidungen der Bezirksregierung Düsseldorf als Enteignungsbehörde. Per Besitzeinweisung wird den bisherigen Besitzern der von dem Pipeline-Bau betroffenen Grundstücke der Besitz entzogen und auf den Vorhabenträger übertragen. Da auch diese Beschlüsse sofort vollziehbar sind, liegen acht weitere Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vor, die auf eine Aussetzung der Besitzeinweisungsbeschlüsse bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Klagen und Widersprüche abzielen.

In den Eilverfahren, die die Planfeststellung betreffen, soll es in der nächsten Woche einen Erörterungstermin geben. der allerdings nicht öffentlich ist. Bislang habe es in keinem dieser Verfahren eine Entscheidung gegeben, betont das Verwaltungsgericht