Neun Klagen
gegen die CO-Pipeline
Quelle: 17.08.2007 /
Lokalausgabe /WAZ-Süd
Das Verwaltungsgericht
Düsseldorf informiert, dass gegen den Planfeststellungsbeschluss
der Bezirksregierung Düsseldorf für den Bau der
Kohlenmonoxid-Pipeline insgesamt neun Klagen anhängig sind.
Darunter sind die klagenden Städte Monheim und Ratingen, im
Übrigen private Kläger. Außerdem sind zwei Verfahren auf
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anhängig, die darauf
gerichtet sind, eine Verwirklichung des Projektes bis zu einer
späteren und endgültigen Entscheidung über diese Klagen zu
verhindern.
Zwei weitere Klageverfahren richten sich gegen sogenannte
Besitzeinweisungen, das heißt gegen Entscheidungen der
Bezirksregierung Düsseldorf als Enteignungsbehörde. Per
Besitzeinweisung wird den bisherigen Besitzern der von dem
Pipeline-Bau betroffenen Grundstücke der Besitz entzogen und auf
den Vorhabenträger übertragen. Da auch diese Beschlüsse sofort
vollziehbar sind, liegen acht weitere Anträge auf Gewährung
vorläufigen Rechtsschutzes vor, die auf eine Aussetzung der
Besitzeinweisungsbeschlüsse bis zu einer endgültigen
Entscheidung über die Klagen und Widersprüche abzielen.
In den Eilverfahren, die die Planfeststellung betreffen, soll es
in der nächsten Woche einen Erörterungstermin geben. der
allerdings nicht öffentlich ist. Bislang habe es in keinem
dieser Verfahren eine Entscheidung gegeben, betont das
Verwaltungsgericht